Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Politische und rechtliche Grundlagen==
==Politische und rechtliche Grundlagen==
Zu den Sofortmaßnahmen der Bundesregierung als Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 gehörte der Erlass der Antiterrorpakete I und II und des Terrorismusbekämpfungsgesetzes,[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102003s0361.pdf] mit dem u.a. die Eingriffsbefugnisse und Kompetenzen des [[Bundeskriminalamtes]], der [[Bundespolizei]] und der Geheimdienste erweitert wurden und das [[Religionsprivileg]] im Vereinsrecht abgeschafft, sowie ausländerrechtliche Vorschriften geändert wurden. Zu den Zielen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes gehörte u.a. die Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Rechtsgrundlagen, die Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Behörden, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter, die Ermöglichung des Einsatzes bewaffneter Flugbegleiter der Bundespolizei in deutschen Flugzeugen (sogenannte Skymarshalls), die Verbesserung der Grenzkontrollmöglichkeiten, sowie das bessere Erkennen von [[Extremisten]], die sich bereits in Deutschland befinden. Das Passgesetz und das Gesetz über Personalausweise wurden dahin gehend geändert, dass die Grundlage für die Aufnahme biometrischer Daten in diese Ausweisdokumente geschaffen wurde, um die Fälschungssicherheit zu verbessern. Die Geheimdienste erhielten z.B. die Berechtigung, bei Telekommunikationsanbietern u.a. Auskünfte zu Verbindungsdaten und Nutzerdaten und Standortkennungen zu erhalten und sie können jetzt an Banken herantreten und sich Auskünfte zu Konten einholen. Die Zentralstellenfunktion des BKA wurde gestärkt in Sachen Datenerhebung zu Auswertungszwecken bei Stellen im In- und Ausland.
Zu den Sofortmaßnahmen der Bundesregierung als Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 gehörten die Antiterrorpakete I und II u.a. mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz,[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102003s0361.pdf] mit dem u.a. die Eingriffsbefugnisse und Kompetenzen des [[Bundeskriminalamtes]], der [[Bundespolizei]] und der Geheimdienste erweitert wurden und das [[Religionsprivileg]] im Vereinsrecht abgeschafft, sowie ausländerrechtliche Vorschriften geändert wurden. Zu den Zielen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes gehörte u.a. die Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Rechtsgrundlagen, die Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Behörden, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter, die Ermöglichung des Einsatzes bewaffneter Flugbegleiter der Bundespolizei in deutschen Flugzeugen (sogenannte Skymarshalls), die Verbesserung der Grenzkontrollmöglichkeiten, sowie das bessere Erkennen von [[Extremisten]], die sich bereits in Deutschland befinden. Die Geheimdienste erhielten z.B. die Berechtigung, bei Telekommunikationsanbietern u.a. Auskünfte zu Verbindungsdaten und Nutzerdaten und Standortkennungen zu erhalten und sie können jetzt an Banken herantreten und sich Auskünfte zu Konten einholen. Die Zentralstellenfunktion des BKA wurde gestärkt in Sachen Datenerhebung zu Auswertungszwecken bei Stellen im In- und Ausland.
Weiterhin wurde in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des [[Terrorismus]] der § 129 b StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html]  eingeführt, um alle terroristischen Gruppen strafrechtlich erfassen und verfolgen zu können und nicht nur die, die im deutschen Inland agieren.
Weiterhin wurde in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des [[Terrorismus]] der § 129 b StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html]  eingeführt, um alle terroristischen Gruppen strafrechtlich erfassen und verfolgen zu können und nicht nur die, die im deutschen Inland agieren.
Die Ständige Konferenz der Innenminister- und –senatoren der Länder hat in ihrem Programm für innere Sicherheit (PIS)[http://www.bundesrat.de/nn_8780/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/PIS-08-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PIS-08-09.pdf] den ganzheitlichen Bekämpfungsansatz als eine Richtlinie für die Arbeit der Polizei und Dienste in Sachen Terrorismusbekämpfung aufgenommen.
Die Ständige Konferenz der Innenminister- und –senatoren der Länder hat in ihrem Programm für innere Sicherheit (PIS)[http://www.bundesrat.de/nn_8780/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/PIS-08-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PIS-08-09.pdf] den ganzheitlichen Bekämpfungsansatz als eine Richtlinie für die Arbeit der Polizei und Dienste in Sachen Terrorismusbekämpfung aufgenommen.
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