131
Bearbeitungen
(→Kritik) |
(→Kritik) |
||
Zeile 89: | Zeile 89: | ||
==Kritik== | ==Kritik== | ||
Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung. | Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung. | ||
Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar. | Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar. |
Bearbeitungen