Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html]
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Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen sollen nur exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchführen muss.
Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen sollen nur exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchführen muss.
Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren.
Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren.


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