Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch die nach dem 11.09.2001 eingeleitete Rasterfahndung nach möglichen islamistischen Terroristen wurde später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte damit dem Abgleich personenbezogener Daten der Bürger Grenzen. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 518/02]
Auch die nach dem 11.09.2001 eingeleitete Rasterfahndung nach möglichen islamistischen Terroristen wurde später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte damit dem Abgleich personenbezogener Daten der Bürger Grenzen. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 518/02]


Für die Onlinedurchsuchungen schuf das Bundesverfassungsgericht am 27.02.2008 hohe rechtliche Hürden. Sie ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht. Das Bundesverfassungsgericht kreierte das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html]
Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen sollen nur exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchführen muss. Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren.
 
Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen sollen nur exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchführen muss.


==Literatur (auch weiterführend)==
==Literatur (auch weiterführend)==
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