Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 99: Zeile 99:


Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen sollen nur exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchführen muss.
Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen sollen nur exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchführen muss.
Es gibt auch Stimmen, die äußern, dass zur effektiven Terrorismusbekämpfung eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze ausreiche, anstatt ständig neue Kompetenten zu schaffen [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,309370,00.html: Interview mit Burkhardt Hirsch: 26.02.2010]


==Literatur (auch weiterführend)==
==Literatur (auch weiterführend)==
131

Bearbeitungen