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Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar. | Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar. | ||
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2010 bezüglich der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt, dass die 2008 u.a. mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung eingeführte anlassunabhängige Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, auf die Polizei und Nachrichtendienste Zugriff erhalten konnten, in der jetzigen gesetzlichen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz verstößt. [ | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2010 bezüglich der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt, dass die 2008 u.a. mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung eingeführte anlassunabhängige Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, auf die Polizei und Nachrichtendienste Zugriff erhalten konnten, in der jetzigen gesetzlichen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz verstößt.[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html] | ||
Auch die nach dem 11.09.2001 eingeleitete Rasterfahndung nach möglichen islamistischen Terroristen wurde später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte damit dem Abgleich personenbezogener Daten der Bürger Grenzen. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 518/02] | Auch die nach dem 11.09.2001 eingeleitete Rasterfahndung nach möglichen islamistischen Terroristen wurde später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte damit dem Abgleich personenbezogener Daten der Bürger Grenzen. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 518/02] |
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