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== Zwei Grundfunktionen der Strafe == | == Zwei Grundfunktionen der Strafe == | ||
Die | Die Funktion der Strafe liegt in der symbolischen Heilung von Normbrüchen. Dabei lassen sich zwei Arten unterschieden: die Heilung des Bruchs horizontaler sozialer Normen und die Heilung der Verletzung vertikaler Herrschaftsnormen. | ||
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=== Vertikale Normvalidierung === | === Vertikale Normvalidierung === | ||
Strafe heilt aber nicht nur die Verletzung einer sozialen Norm, sondern trägt auch der Tatsache Rechnung, dass soziale Normen, wenn sie in Gesetzesform gegossen wurden, zugleich auch immer die Autorität des Staates in die Waagschale werfen. Wer eine Straftat begeht, verletzt ja nicht nur das personale Opfer, sondern auch den Anspruch des Staates auf Gehorsam gegenüber seinem Normbefehl. Insofern ist die Strafe immer zweierlei: Heilung des Geltungsanspruchs der sozialen Norm und zugleich Heilung des Geltungsanspruchs der staatlichen Autoritäten. | |||
Wer eine Norm verletzt, muss bestraft werden. Das ist der Widerspruch zum Normbruch. | |||
Niemand kann sich mehr darauf berufen, dass die Norm doch verletzt worden sei und deshalb gar nicht wirklich gelte. Sie wurde verletzt, aber seht doch nur, was mit dem passierte, der sich gegen sie aufgelehnt hatte. Also lasst Euch gewarnt sein: mit so etwas ist nicht zu spaßen. Da gibt es kein Pardon. Das ist in etwa - in verbalisierter Form - die Botschaft, die allein von der Tatsache der Bestrafung ausgehen soll. | |||
Strafe ist so gesehen nicht einfach der Akt, in dem auf eine Beschädigung noch eine weitere Beschädigung aufgepfropft, der durch den Täter bewirkte Schaden also verdoppelt wird, sondern Strafe ist der Nachteil, den der Täter erleiden muss, damit die Geltung der Norm und damit die Würde des Rechts wieder hergestellt werden kann: die Wiedervergeltung eines Unrechts zur Wiederherstellung des Rechts. | Strafe ist so gesehen nicht einfach der Akt, in dem auf eine Beschädigung noch eine weitere Beschädigung aufgepfropft, der durch den Täter bewirkte Schaden also verdoppelt wird, sondern Strafe ist der Nachteil, den der Täter erleiden muss, damit die Geltung der Norm und damit die Würde des Rechts wieder hergestellt werden kann: die Wiedervergeltung eines Unrechts zur Wiederherstellung des Rechts. |