Funktion der Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Über den Begriff und die Rechtfertigung der Strafe wird seit langer Zeit gestritten - und zwar in der Theologie und Philosophie ebenso wie in der Pädagogik und der Strafrechtswissenschaft. Dabei werden die Fragen nach der Aufgabe der Strafe, nach ihrem Sinn, ihrem Wesen und ihrem Zweck meist nicht von der Frage nach ihrer Funktion (oder ihren Funktionen) unterschieden. Und doch ist die Frage nach der '''Funktion der Strafe''' anders gestrickt als diejenigen nach ihrer Aufgabe oder ihrem Zweck: geht es bei der Aufgabe um das, was die Strafe nach dem Willen derjenigen, die über sie als ein Mittel verfügen, tun soll, so geht es bei ihrer Funktion darum, was sie Strafe objektiv und womöglich von niemandem gewollt tatsächlich im Hinblick auf einen anderen Prozess bewirkt. Funktionen bedürfen keiner Intentionalität: sie sind entweder vorhanden oder sie sind es nicht; sie werden erfüllt oder auch nicht - egal, wer was gewollt haben mag. Die kollektive und die individuelle Intentionalität, die hinter der Praxis des Strafens in einer Gesellschaft steht, mag noch so sehr auf das Ziel Z gerichtet sein (zum Beispiel: auf die Verhinderung des Rückfalls) - welchen Beitrag die Strafe objektiv für das Funktionieren der Gesellschaft insgesamt leistet, ist eine Frage ihrer Funktion F (zum Beispiel: Aufrechterhaltung essentieller Normen). Und die Frage, ob die Funktion F erfüllt wird oder nicht, ist von der Frage nach den Absichten, die gesellschaftliche Akteure mit ihr verbinden, getrennt zu eruieren. Eine Funktion kann auch dann erfüllt werden, wenn dem, was diese Funktion erfüllt, gar keine Aufgabe zugewiesen ist: so scheint die Sonne unabhängig von jeder "Aufgabe", die man ihr zuweisen könnte - aber dadurch, dass ihr Licht von Pflanzen genutzt wird, um aus einfachen Stoffen einen energiereichen Zucker (die Glukose) zusammenzusetzen, erfüllt sie über die  ..  
Die Frage nach der '''Funktion der Strafe''' sollte man nicht mit der ganz anders gelagerten Frage nach ihrer Aufgabe oder ihrem Zweck verwechseln. Hinter letztgenannten steht immer eine kollektive Intention, die dieses oder jenes von der Strafe erwartet - doch genau davon ist die Frage nach der Funktion ganz und gar unabhängig. Eine Funktion kann auch dann erfüllt werden, wenn weit und breit keine Absicht vorhanden und kein Zweck definiert ist. Wenn die Sonne scheint, dann tut sie das ohne Aufgabe und ohne Zweck. Dennoch erfüllt sie - von der Ermöglichung des Pflanzenwachstums vermittels Photosynthese bis zum globalen Tourismus - eine ganze Reihe von Funktionen. In ganz ähnlicher Weise kann auch die Strafe eine oder mehrere Funktionen erfüllen - ganz unabhängig davon, was diese oder jene Philosophen, Theologen, Juristen oder Pädagogen ihr an Aufgaben und Zwecken alles zugeschrieben haben, heute noch zuschreiben und morgen zuschreiben mögen.
 
und das Pflanzenwachstum auf der Erde ist nicht mit ihrer Aufgabe oder ihrem Zweck zu Über den Begriff und die Rechtfertigung der Strafe wird seit langer Zeit gestritten - und zwar in der Theologie und Philosophie ebenso wie in der Pädagogik und der Strafrechtswissenschaft. Dabei werden die Fragen nach der Aufgabe der Strafe, nach ihrem Sinn, ihrem Wesen und ihrem Zweck meist nicht von der Frage nach ihrer Funktion (oder ihren Funktionen) unterschieden. Und doch ist die Frage nach der '''Funktion der Strafe''' anders gestrickt als diejenigen nach ihrer Aufgabe oder ihrem Zweck: geht es bei der Aufgabe um das, was die Strafe nach dem Willen derjenigen, die über sie als ein Mittel verfügen, tun soll, so geht es bei ihrer Funktion darum, was sie Strafe objektiv und womöglich von niemandem gewollt tatsächlich im Hinblick auf einen anderen Prozess bewirkt. Funktionen bedürfen keiner Intentionalität: sie sind entweder vorhanden oder sie sind es nicht; sie werden erfüllt oder auch nicht - egal, wer was gewollt haben mag. Die kollektive und die individuelle Intentionalität, die hinter der Praxis des Strafens in einer Gesellschaft steht, mag noch so sehr auf das Ziel Z gerichtet sein (zum Beispiel: auf die Verhinderung des Rückfalls) - welchen Beitrag die Strafe objektiv für das Funktionieren der Gesellschaft insgesamt leistet, ist eine Frage ihrer Funktion F (zum Beispiel: Aufrechterhaltung essentieller Normen). Und die Frage, ob die Funktion F erfüllt wird oder nicht, ist von der Frage nach den Absichten, die gesellschaftliche Akteure mit ihr verbinden, getrennt zu eruieren. Eine Funktion kann auch dann erfüllt werden, wenn dem, was diese Funktion erfüllt, gar keine Aufgabe zugewiesen ist: so scheint die Sonne unabhängig von jeder "Aufgabe", die man ihr zuweisen könnte - aber dadurch, dass ihr Licht von Pflanzen genutzt wird, um aus einfachen Stoffen einen energiereichen Zucker (die Glukose) zusammenzusetzen, erfüllt sie über die  ..  


Im Hinblick auf das Wachstum von Pflanzen erfüllt die Sonne - völlig absichtslos und ohne von irgend jemandem zu dieser Aufgabe bestimmt worden zu sein - die Funktion der Ermöglichung der Fotosynthese. So wie das Sonnenlicht im Hinblick auf das Wachstum der Pflanzen die Funktion erfüllt, die Fotosynthese zu ermöglichen und damit das Pflanzenwachstum darum, was . Die Frage nach der Funktion der Strafe , in der Theologie und in der Erziehungswissenschaft, Seit unvordenklichen Zeiten wird über die Strafe gestritten: über den Begriff, vor allem aber über ihre Rechtfertigung. DieDie Frage nach der Funktion der Strafe unterscheidet sich von derjenigen nach der Aufgabe, dem Sinn, dem Wesen und dem Zweck der Strafe.   
Im Hinblick auf das Wachstum von Pflanzen erfüllt die Sonne - völlig absichtslos und ohne von irgend jemandem zu dieser Aufgabe bestimmt worden zu sein - die Funktion der Ermöglichung der Fotosynthese. So wie das Sonnenlicht im Hinblick auf das Wachstum der Pflanzen die Funktion erfüllt, die Fotosynthese zu ermöglichen und damit das Pflanzenwachstum darum, was . Die Frage nach der Funktion der Strafe , in der Theologie und in der Erziehungswissenschaft, Seit unvordenklichen Zeiten wird über die Strafe gestritten: über den Begriff, vor allem aber über ihre Rechtfertigung. DieDie Frage nach der Funktion der Strafe unterscheidet sich von derjenigen nach der Aufgabe, dem Sinn, dem Wesen und dem Zweck der Strafe.   
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