Funktion der Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Es ist vielleicht Zeit, an den Einfluss der sozialen und materiellen Lebensbedingungen auf die Entwicklung der Behandlungsmethoden und -ergebnisse, aber auch auf die Entwicklung der Gesundheit der Behandelten und der Behandler im Strafkontext zu denken. In Anlehnung an Siegfried Bernfeld (1929) könnte man vom sozialen Ort des Burn-Out sprechen, als im Grunde genommen dem, was man im systemischen Denken den Kontext nennen würde, nämlich die zeitliche (historische), soziale (etwa gesellschaftliche, organisatorische oder interaktionelle) und sachliche (z.B. milieuspezifische) Prägung bzw. Einbettung des individuellen, in diesem Falle: therapeutischen, Verhaltens.
Es ist vielleicht Zeit, an den Einfluss der sozialen und materiellen Lebensbedingungen auf die Entwicklung der Behandlungsmethoden und -ergebnisse, aber auch auf die Entwicklung der Gesundheit der Behandelten und der Behandler im Strafkontext zu denken. In Anlehnung an Siegfried Bernfeld (1929) könnte man vom sozialen Ort des Burn-Out sprechen, als im Grunde genommen dem, was man im systemischen Denken den Kontext nennen würde, nämlich die zeitliche (historische), soziale (etwa gesellschaftliche, organisatorische oder interaktionelle) und sachliche (z.B. milieuspezifische) Prägung bzw. Einbettung des individuellen, in diesem Falle: therapeutischen, Verhaltens.
''Das führt uns zur dritten These: Behandlung im Strafkontext findet immer in einem trilemmatischen Dreieck statt, das zur Schädigung eines der drei Beteiligten zu führen tendiert.''
Die Triade Staat, Behandler, Klient wird immer dazu tendieren, sich aufzulösen und eine Dyade und einen ausgeschlossenen Dritten. Das heißt für die Behandler im Strafkontext, dass sie entweder eine Allianz mit dem Staat eingehen, der sie ja immerhin alimentiert, der sie eingestellt hat und ihnen ein gewisses Auskommen und vielleicht sogar Fortkommen ermöglicht, der ihnen ihren Status verschafft hat und dessen Strafanspruch gegenüber dem Klienten sie ja auch durch die Annahme ihrer Tätigkeit anerkannt haben. In dem Fall werden sie die Bedürfnisse des Klienten hintanstellen, werden sich in der Tendenz mit dem strafenden Staat identifizieren und sich auch als Bestrafer verhalten und tief innerlich vielleicht auch eine Bestrafungslust gegenüber dem Klienten entwickeln, die sich in der Abwertung oder behandlerischen Bevormundung oder Vernachlässigung des Klienten äußern kann.
Oder die Behandler gehen eine Allianz mit den Klienten gegen den Staat, gegen die Anstaltsleitung und gegen die Sicherheitsbeauftragten ein. Im Extremfall riskiert die Behandlungsperson einen Kampf gegen übermächtige Instanzen, riskiert Disziplinarverfahren oder verbündet sich mit Klienten bis hin zur Fluchthilfe und/oder gemeinsamen Flucht aus dem Anstaltsmilieu.
Oder aber die Behandler halten die Spannnungen auf Dauer aus. Das ist wohl der statistische Normalfall. Das heißt aber nicht, dass nichts passiert. Das ist eine Dauerbelastung, die bei Behandlern mehr als bei anderen Psychologinnen und Psychologen zu Stress und den entsprechenden Folgenproblemen führt: zu Aggressionen nach außen oder nach innen, zu Magen-, Rücken-, Kopf- und Schulterschmerzen, zu larvierten Depressionen, Alkoholkonsum, familiären Problemen und so weiter und so fort - letzte Ausfahrt: Burn-Out.


== Was tun? ==
== Was tun? ==
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