Funktion der Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

1.052 Bytes entfernt ,  14:36, 18. Mär. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 23: Zeile 23:
Das bot auch eine sanftere Variante der Spezialprävention als die Todesstrafe: gewiß - ein exekutierter Täter würde nie mehr strafrechtlich in Erscheinung treten, das war todsicher. Aber wenn es gelänge, den Täter psychisch umzukrempeln und ihm andere und bessere Werte und Normen einzupflanzen als diejenigen, die ihn auf die schiefe Bahn geführt hatten, dann wäre ja auch er "unschädlich" gemacht - nur eben viel humaner.
Das bot auch eine sanftere Variante der Spezialprävention als die Todesstrafe: gewiß - ein exekutierter Täter würde nie mehr strafrechtlich in Erscheinung treten, das war todsicher. Aber wenn es gelänge, den Täter psychisch umzukrempeln und ihm andere und bessere Werte und Normen einzupflanzen als diejenigen, die ihn auf die schiefe Bahn geführt hatten, dann wäre ja auch er "unschädlich" gemacht - nur eben viel humaner.


Seither haben wir ein System von Strafen, das Behandlung nicht aus-, sondern einschließt. Aus historischer Perspektive gibt es heute also nicht viel zu klagen und zu dem Thema [[Behandeln im Strafkontext]] nicht viel zu sagen. Außer vielleicht, dass wir froh sein können, dass wir - da die Strafe nun einmal sein muss - uns immerhin in einer Zeit befinden, in der man die Bestrafung mit einer psychologischen Zuwendung zu vereinbaren sucht, und in der man Vieles und Gutes tut, um sich auch um die Defizite und Leiden derjenigen zu kümmern, die man dann mit einiger Hoffnung auf Legalbewährung in einem für sie selbst und ihre Umwelt besseren Zustand freilässt.
 
 
Wir haben Grund zur Dankbarkeit, dass wir nicht mehr in einer Zeit leben, in der es darum ging,
 
Der zweite Grund besteht darin, dass ich auch die Dankbarkeit anderer verstehe, dass wir heute ein System von Strafen haben, das die Behandlung nicht ausschließt, sondern einschließt. Die Todesstrafe war ja der letzte Rest der sogenannten Blutgerichtsbarkeit als eines Strafrechts, dem es darum ging, zu Diese Art des Strafvollzugs hatte aus leicht einsehbaren Gründen keinen Raum für großartige Behandlungsprogramme für Dissoziale, für neurotische oder narzisstische Täter, für Gewalt- und Sexualdelinquenten und so weiter. Aus dieser historischen Perspektive betrachtet gibt es heute nicht viel zu klagen. Insofern ist zum Thema [[Behandeln im Strafkontext]], bzw.  auf den ersten Blick gar nicht viel zu sagen. Außer vielleicht, dass wir froh sein können, dass wir - da die Strafe nun einmal sein muss (nicht zuletzt, weil sie seit unvordenklichen Zeiten tief im Alltag unserer Hoch- und Populärkultur, in Dichtung und Filmen, im Recht und im Gerechtigkeitsbewusstsein der Bevölkerung verankert ist) - uns immerhin in einer Phase der Zivilisation befinden, in der man nicht einfach pur und simpel durch das An- oder Abschneiden von Körperteilen zu strafen pflegt, sondern das Übel der Strafe so human wie möglich zufügt, die Verurteilten nicht ihres Lebens, sondern allenfalls ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und vielleicht nicht alles und nicht einmal genügend, aber doch sehr vieles mit sehr großem Engagement tut, um die vom rechten Wege abgekommenen Mitbürger wieder auf den richtigen Weg zu bringen und damit ihnen und ihrer sozialen Umwelt letztlich doch einen großen Dienst zu erweisen.
 


=== Zielkonflikte zwischen Sicherheit und Resozialisierung ===
=== Zielkonflikte zwischen Sicherheit und Resozialisierung ===
31.738

Bearbeitungen