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Das bot auch eine sanftere Variante der Spezialprävention als die Todesstrafe: gewiß - ein exekutierter Täter würde nie mehr strafrechtlich in Erscheinung treten, das war todsicher. Aber wenn es gelänge, den Täter psychisch umzukrempeln und ihm andere und bessere Werte und Normen einzupflanzen als diejenigen, die ihn auf die schiefe Bahn geführt hatten, dann wäre ja auch er "unschädlich" gemacht - nur eben viel humaner. | Das bot auch eine sanftere Variante der Spezialprävention als die Todesstrafe: gewiß - ein exekutierter Täter würde nie mehr strafrechtlich in Erscheinung treten, das war todsicher. Aber wenn es gelänge, den Täter psychisch umzukrempeln und ihm andere und bessere Werte und Normen einzupflanzen als diejenigen, die ihn auf die schiefe Bahn geführt hatten, dann wäre ja auch er "unschädlich" gemacht - nur eben viel humaner. | ||
Seither haben wir ein System von Strafen, das Behandlung nicht aus-, sondern einschließt. Aus historischer Perspektive gibt es heute also nicht viel zu klagen und zu dem Thema [[Behandeln im Strafkontext]] nicht viel zu sagen. Außer vielleicht, dass wir froh sein können, dass wir - da die Strafe nun einmal sein muss - uns immerhin in einer Zeit befinden, in der man die Bestrafung mit einer psychologischen Zuwendung zu vereinbaren sucht, und in der man Vieles und Gutes tut, um sich auch um die Defizite und Leiden derjenigen zu kümmern, die man dann mit einiger Hoffnung auf Legalbewährung in einem für sie selbst und ihre Umwelt besseren Zustand freilässt. | |||
=== Zielkonflikte zwischen Sicherheit und Resozialisierung === | === Zielkonflikte zwischen Sicherheit und Resozialisierung === |