Freiheitsvoraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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"Somit ist ein Freiheits- und Menschenrecht auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen geboten - durch die allgemeine Gerechtigkeitslehre, aber auch durch unsere Verfassungen, die von Würde und Freiheit sprechen und ergo die gleiche Argumentation tragen. Wir alle, auch junge, künftige und in a rmen Ländern lebende Menschen, haben damit dieses Recht Und wie wir schon (...) sahen, umfasst jenes Recht auch Topoi wie Atemluft, ein stabiles Globalklima oder den Zugang zu sauberem Trinkwasser" (Ekardt 2005: 120).
"Somit ist ein Freiheits- und Menschenrecht auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen geboten - durch die allgemeine Gerechtigkeitslehre, aber auch durch unsere Verfassungen, die von Würde und Freiheit sprechen und ergo die gleiche Argumentation tragen. Wir alle, auch junge, künftige und in a rmen Ländern lebende Menschen, haben damit dieses Recht Und wie wir schon (...) sahen, umfasst jenes Recht auch Topoi wie Atemluft, ein stabiles Globalklima oder den Zugang zu sauberem Trinkwasser" (Ekardt 2005: 120).
"Für meine Integration der elementaren Freiheitsvoraussetzungen in das generelle Recht auf Freiheit sprechen nicht nur allgemein die Freiheit und die Notwendigkeit, die Bedingungen eines würdigen (autonomen) Lebens zu garantieren. Für sie spricht vielmehr auch, dass nur so die doppelte Freiheitsgefahr abgewehrt wird: Indem die materiellen Existenzbedingungen in den Freiheitsbegriff integriert und nicht etwa der Freiheit als Überrecht vorangestellt werden, welches sodann beliebige Freiheitseinschränkungen deckt, wird die Idee einer Ökodiktatur ebenso zurückgewiesen wie die einer entgrenzten ökonomischen Freiheit. Denn nur so wird der Lebensgrundlagenschutz stets daran erinnert, dass er freiheitlich sein muss. Auf diese Weise entwertet man die ständigen Entschuldigungen z.B. Chinas, ein armes Land müsse den Hunger bekämpfen, wobei jedes, auch jedes freiheitszerstörende Mittel recht sein müsse. Das Recht auf die Existenzminimumsaspekte Nahrung, Atemluft, Sicherheit gegen Hunger, Unbildung, Naturkatastrophen, Kriege, Verbrechen anderer Menschen usw. ist eben kein Selbstzweck, für den man jederzeit z.B. die Presse- oder Versammlungsfreiheit opfern kann (wie Hans Jonas meint); die Existenzminimumsaspekte sind erst um unserer Autonomie willen wichtig. Darum muss die physische Existenz einer unter mehreren Aspekten der Freiheit sein - und nicht etwas sie Überragends, wie auch ein John Rawls kurz vor seinem Tod erwogen hat. 'Sicherheit als Selbstzweck' impliziert dagegen stets ein paternalistisches (oder ein hobbesianisches, autoritär-liberales) Staatsverständnis. Frieden usw. ist also Freiheitsvoraussetzung - und als solche ein globales Recht" (Ekardt 2005: 121 f.).
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