Freiheitsvoraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Wichtig ist die Einschränkung des (subjektivrechtlichen) Grund- und Menschenrecht auf Freiheit auf die "elementaren" Voraussetzungen von Selbstentfaltung, denn eine "vollumfängliche und einklagbare Freiheitsvoraussetzungsgarantie würde leicht einen totalitären und in jede Lebensregung intervenierenden Staat heraufbeschwören. Und dann wäre die Grundordnung keine auf Freiheit und Autonomie hin ausgerichtete mehr. Freiheit soll es ja gerade deshalb geben, damit jeder ein eigenständiges Leben führen und auf je eignee Weise sein Glück suchen kann, ohne dass der Staat darin Vorgaben machen darf" (Ekardt 2005: 120).
Wichtig ist die Einschränkung des (subjektivrechtlichen) Grund- und Menschenrecht auf Freiheit auf die "elementaren" Voraussetzungen von Selbstentfaltung, denn eine "vollumfängliche und einklagbare Freiheitsvoraussetzungsgarantie würde leicht einen totalitären und in jede Lebensregung intervenierenden Staat heraufbeschwören. Und dann wäre die Grundordnung keine auf Freiheit und Autonomie hin ausgerichtete mehr. Freiheit soll es ja gerade deshalb geben, damit jeder ein eigenständiges Leben führen und auf je eignee Weise sein Glück suchen kann, ohne dass der Staat darin Vorgaben machen darf" (Ekardt 2005: 120).
"Trotzdem müssen unsere Freiheitsrechte die elementaren Freiheitsvoraussetzungen garantieren und damit auch ein Recht auf Leben, Gesundheit und Existenzminimum. Dieses Recht muss es bekanntlich schon deshalb geben, weil es Diskursvoraussetzung ist (...) Denn wenn unser Sprechen in Gründen die Freiheit garantiert, impliziert das zugleich, dass auch solche elementaren Voraussetzungen mit gleicher Festigkeit und Durchsetzbarkeit (also subjektivrechtlich) garantiert sind, ohne die es keinesfalls Freiheit geben kann - andernfalls garantiert man eben gerade keine Freiheit im Sinne von voller, an der Autonomie orientierter Entfaltungsmögichkeit" (Ekardt 2005: 120).
"Somit ist ein Freiheits- und Menschenrecht auf die elementaren Freiheitsvoraussetzungen geboten - durch die allgemeine Gerechtigkeitslehre, aber auch durch unsere Verfassungen, die von Würde und Freiheit sprechen und ergo die gleiche Argumentation tragen. Wir alle, auch junge, künftige und in a rmen Ländern lebende Menschen, haben damit dieses Recht Und wie wir schon (...) sahen, umfasst jenes Recht auch Topoi wie Atemluft, ein stabiles Globalklima oder den Zugang zu sauberem Trinkwasser" (Ekardt 2005: 120).
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