Freiheitsstrafe (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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: ''Da auch noch nicht absehbar ist, ob das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22.12.2010 einer obergerichtlichen Überprüfung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten wird, ist die Sicherungsverwahrung als ein Sonderfall der Freiheitsstrafe zu betrachten.''
: ''Da auch noch nicht absehbar ist, ob das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22.12.2010 einer obergerichtlichen Überprüfung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten wird, ist die Sicherungsverwahrung als ein Sonderfall der Freiheitsstrafe zu betrachten.''


Das Sanktionensystem wurde mit dem Gesetz ([[„das Gewohnheitsverbrechergesetz"]]) vom 24. November 1933 gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch eingeführt worden und geht entscheidend auf die durch [[Franz von Liszt]] zu Ende des 19. Jahrhunderts angestoßene Diskussion mit seiner Veröffentlichung des [[Marburger Programm]]s (Der Zweckgedanke des Strafrechts) zurück.
Das Sanktionensystem wurde mit dem Gesetz ([[Gewohnheitsverbrechergesetz|„das Gewohnheitsverbrechergesetz"]]) vom 24. November 1933 gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch eingeführt worden und geht entscheidend auf die durch [[Franz von Liszt]] zu Ende des 19. Jahrhunderts angestoßene Diskussion mit seiner Veröffentlichung des [[Marburger Programm]]s (Der Zweckgedanke des Strafrechts) zurück.


Vorausgegangen war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein regelrechter Bauboom von Gefängnissen und Zuchthäusern, der noch heute das Bild der Gefängnisse in der Öffentlichkeit prägt und man sich fragt, ob sich seitdem überhaupt irgendetwas geändert hat. 1716 wurde die Justizvollzugsanstalt Waldheim in  Sachsen als »Allgemeines Zucht,- Armen- und Waisenhaus« durch den Kurfürsten Friedrich August I. eingeweiht und ist das älteste Zuchthaus Deutschlands das noch als JVA genutzt wird. In Bremen wurde das erste Zuchthaus in Deutschland (1804/06) errichtet.
Vorausgegangen war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein regelrechter Bauboom von Gefängnissen und Zuchthäusern, der noch heute das Bild der Gefängnisse in der Öffentlichkeit prägt und man sich fragt, ob sich seitdem überhaupt irgendetwas geändert hat. 1716 wurde die Justizvollzugsanstalt Waldheim in  Sachsen als »Allgemeines Zucht,- Armen- und Waisenhaus« durch den Kurfürsten Friedrich August I. eingeweiht und ist das älteste Zuchthaus Deutschlands das noch als JVA genutzt wird. In Bremen wurde das erste Zuchthaus in Deutschland (1804/06) errichtet.
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