Folterdiskussion in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit September 2002 findet in Deutschland eine öffentlich geführte Diskussion über den Sonderfall der „Rettungsfolter“ im Zusammenhang mit dem absolut geltenden Folterverbot statt. Ausgelöst wurde diese im Zusammenhang mit der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler.
Seit September 2002 findet in Deutschland eine öffentlich geführte Diskussion über den Sonderfall der „Rettungsfolter“ in Zusammenhang mit dem absolut geltenden Folterverbot statt. Ausgelöst wurde diese in Zusammenhang mit der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler.


Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ordnete im Laufe der Ermittlungen an, dem Täter im Entführungsfall, Magnus Gäfgen, Gewalt anzudrohen, um den Aufenthaltsort des entführten Jungen zu erfahren.
Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ordnete im Laufe der Ermittlungen an, dem Täter im Entführungsfall, Magnus Gäfgen, Gewalt anzudrohen, um den Aufenthaltsort des entführten Jungen zu erfahren.
Bereits nach der Androhung der Folter verriet Magnus Gäfgen verriet den Ermittlern den Fundort des Vermissten. Zu dieser Zeit gingen die Ermittler davon aus, dass der Junge noch lebte, konnten ihn dann aber nur noch tot auffinden.  
Bereits nach Androhung der Folter verriet Magnus Gäfgen den Ermittlern den Ablageort des Vermissten. Die Ermittler waren davon ausgegangen, dass der Junge noch lebe, konnten ihn dann aber nur tot bergen.  
Magnus Gäfgen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, gegen Wolfgang Daschner wurde eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Dies wurde damit begründet, dass er in ehrenwerter Absicht gehandelt habe, das Leben des Jungen zu retten.  
Magnus Gäfgen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, gegen Wolfgang Daschner wurde eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Dies wurde damit begründet, dass er in der ehrenwerten Absicht gehandelt habe, das Leben des Jungen zu retten.  
Die Befürworter Daschners Verhaltens vertreten den Standpunkt, dass Folter oder Folterandrohung in dem Fall in Ordnung ist, in dem ein Menschenleben gerettet werden kann; die Kritiker berufen sich auf das absolute Folterverbot, durch das ein jeder Mensch vor Folter geschützt sein muss. In diesem Fall stehen sich Moral und das geltende Recht gegenüber. Die Rechtslage allerdings ist eindeutig.
Die Befürworter von Daschners Verhalten vertreten den Standpunkt, dass Folter oder Folterandrohung für den Fall in Ordnung sei, dass ein Menschenleben gerettet werden kann; die Kritiker berufen sich auf das absolute Folterverbot, durch das ein jeder Mensch vor Folter geschützt sein muss. In diesem Fall stehen sich Moral und das geltende Recht gegenüber. Die Rechtslage allerdings ist eindeutig.


== '''Die Rechtslage''' ==
== '''Die Rechtslage''' ==