Festungshaft: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Festungshaft bezeichnet eine seit 1953 in ihrer ursprünglichen Ausgestaltungsform, in Deutschland nicht mehr angewandte '''Strafart''', welche neben den klassischen Gefängnis- und Zuchthausstrafen ersatzweise angeordnet werden konnte. Besonderheit dieser, nicht für alle strafrechtlichen Verstöße anwendbaren Strafe, war der nicht entehrende Charakter (''custodia honesta''), sowie die privilegierte Behandlung und Unterbringung der bei Gericht als "eherbar" definierten Straftäter.
Festungshaft bezeichnet eine in Deutschland nicht mehr angewandte '''Strafart''', welche neben den klassischen Gefängnis- und Zuchthausstrafen ersatzweise angeordnet werden konnte. Besonderheit dieser, nicht für alle strafrechtlichen Verstöße anwendbaren Strafe, war der nicht entehrende Charakter (''custodia honesta''), sowie die privilegierte Behandlung und Unterbringung der bei Gericht als "eherbar" definierten Straftäter.


Bereits im Reichstrafgesetzbuch des deutschen Reiches und dessen juristischen Vorgängern, besonders in den deutschsprachigen Gebieten Europas, fand die Festungshaft bis 1953 auch noch Anwendung im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Nach der, ohne gravierende inhaltliche Folgen nach sich ziehenden „Umbenennung“ von Festungshaft in Einschließung im Jahr 1953, wurde diese Art der Strafe 1969 anlässlich des „1. und 2. Gesetzes zur Reform des Strafrechts“ aus dem Wortlaut des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik gestrichen.  
Bereits im Reichstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches und dessen "juristischen Vorgängern", insbesondere in den deutschsprachigen Gebieten Europas, fand die Festungshaft bis 1953 auch noch Anwendung im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik. Nach der, ohne gravierende inhaltliche Folgen nach sich ziehenden „Umbenennung“ von Festungshaft in Einschließung im Jahr 1953, wurde diese Art der Strafe 1969 anlässlich des „1. und 2. Gesetzes zur Reform des Strafrechts“ aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik gestrichen.  


In Festungshaft einsitzende Persönlichkeiten der deutschen Zeitgeschichte waren beispielsweise Adolf Hitler und Rudolf Heß (1923-1924 Hochverrat), Werner von Siemens (1842 Sekundantenbeteiligung an einem Duell), Fritz Reuter (1833- 1840 Majestätsbeleidigung/versuchter Hochverrat) und Anton Graf von Arco- Valley (1919- 1924 versuchter Mord).
In Festungshaft einsitzende Persönlichkeiten der deutschen Zeitgeschichte waren beispielsweise Adolf Hitler und Rudolf Heß (1923-1924 Hochverrat), Werner von Siemens (1842 Sekundantenbeteiligung an einem Duell), Fritz Reuter (1833- 1840 Majestätsbeleidigung/versuchter Hochverrat) und Anton Graf von Arco- Valley (1919- 1924 versuchter Mord).
97

Bearbeitungen