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Eine weitere gesetzliche Regelung, in der Festungshaft als Strafe explizit genannt wurde, ist | Eine weitere gesetzliche Regelung, in der Festungshaft als Strafe explizit genannt wurde, ist das Militär- Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, welches am 20.06.1872 verkündet und am 25.06.1872 in Kraft getreten war. | ||
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== Schlussbetrachtung == | == Schlussbetrachtung == | ||
1953 wurde der | 1953 wurde der althergebrachte Begriff der „Festungshaft“ mit dem '''3. Strafrechtsänderungsgesetz''' aus dem Wortlaut des Strafgesetzbuches (StGB) getilgt und durch Einschliessung ersetzt. | ||
Mit der '''„Umbenennung“''' dieses historischen Begriffs folgte jedoch lediglich eine Art der "Wortmodernisierung" des juristischen Konstruktes der custodia honesta, an dem man aber weiterhin festhielt. Der Sinn und Zweck dieser im Strafrecht installierten Institution einer nicht entehrenden Freiheitsstrafe blieb somit weiterhin bestehen. | Mit der '''„Umbenennung“''' dieses historischen Begriffs folgte jedoch lediglich eine Art der "Wortmodernisierung" des juristischen Konstruktes der custodia honesta, an dem man aber weiterhin festhielt. Der Sinn und Zweck dieser im Strafrecht installierten Institution einer nicht entehrenden Freiheitsstrafe blieb somit weiterhin bestehen. | ||
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