Festungshaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Festungshaft als Ehrenhaft „custodia honesta” ==
== Die Festungshaft als Ehrenhaft „custodia honesta” ==


Bei Festungshaft handelte es sich um eine sogenannte '''„Ehrhaft“''', welche auch '''„custodia honesta”''' (lateinisch: nicht entehrende Strafe) genannt wurde.  
Bei Festungshaft handelte es sich um eine sogenannte '''„Ehrenhaft“''', welche auch '''„custodia honesta”''' (lateinisch: nicht entehrende Strafe) genannt wurde.  
Neben der Anwendung bei Straftaten im Zusammenhang mit Duellen und militärischen Verfehlungen, wurde besonders bei politischen Straftätern, bei einer ihnen in der Regel unterstellten „nicht ehrlosen Gesinnung bei der Tat“, anstatt für Zuchthaus auf Festungshaft entschieden.  
Neben der Anwendung bei Straftaten im Zusammenhang mit Duellen und militärischen Verfehlungen, wurde besonders bei politischen Straftätern, bei einer ihnen in der Regel unterstellten „nicht ehrlosen Gesinnung bei der Tat“, anstatt für Zuchthaus auf Festungshaft entschieden.  


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So hieß es in §20 und §21 RStGB:
So hieß es in §20 und §21 RStGB:


§20RStGB:
§20 RStGB:


''"Wo das Gesetz die Wahl zwischen Zuchthaus und Festungshaft gestattet, darf auf Zuchthaus nur dann erkannt werden, wenn festgestellt wird, daß die strafbar befundene Handlung aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist".''  
''"Wo das Gesetz die Wahl zwischen Zuchthaus und Festungshaft gestattet, darf auf Zuchthaus nur dann erkannt werden, wenn festgestellt wird, daß die strafbar befundene Handlung aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist".''  


§21 RStGB:
§ 21 RStGB:


''"Achtmonatliche Zuchthausstrafe ist einer einjährigen Gefängnißstrafe, achtmonatliche Gefängnißstrafe einer einjährigen Festungshaft gleich zu achten".''
''"Achtmonatliche Zuchthausstrafe ist einer einjährigen Gefängnißstrafe, achtmonatliche Gefängnißstrafe einer einjährigen Festungshaft gleich zu achten".''
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Diese Forderungen wurden letztendlich bei Gesetzgebung und Rechtssprechung angenommen und umgesetzt. Besondere Beachtung ist hier der in der Rechtspraxis Rechnung getragenen Formulierung  „in der Regel“ zu schenken.  Somit wurde klar, dass eine Abweichung der Anwendung von Festungshaft bei entsprechenden politischen Straftaten  zunächst  grundsätzlich die Unterstellung einer „Ehrhaften Gesinnung“  zugrunde legte und somit die Ausnahme darstellte.
Diese Forderungen wurden letztendlich bei Gesetzgebung und Rechtssprechung angenommen und umgesetzt. Besondere Beachtung ist hier der in der Rechtspraxis Rechnung getragenen Formulierung  „in der Regel“ zu schenken.  Somit wurde klar, dass eine Abweichung der Anwendung von Festungshaft bei entsprechenden politischen Straftaten  zunächst  grundsätzlich die Unterstellung einer „Ehrhaften Gesinnung“  zugrunde legte und somit die Ausnahme darstellte.


== Biographische Betrachtung ==
== Biographische Betrachtung ==
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