Ersatzfreiheitsstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Ersatzfreiheitsstrafen sind umgewandelte Geldstrafen. Die Geldstrafen werden zu Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) umgewandelt, wenn Personen, für die nach Meinung des Gerichts eine Freiheitsstrafe gar nicht erforderlich ist (und die ja nur deshalb mit einer Geldstrafen davongekommen sind), ihre Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen. Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen machen rund 5 - 10% aller Gefangenen, im offenen Vollzug rund 13% (neue Bundesländer) bis 33% (alte Bundesländer) der Inhaftierten aus (Quelle: Universität Greifswald, Lehrstuhl für Kriminologie, Greifswalder Inventar für Sanktionenforschung, 2003).
Ersatzfreiheitsstrafen sind in Freiheitsstrafen umgewandelte Geldstrafen.  
 
 
Das deutsche Strafgesetzbuch behandelt die EFS im Zusammenhang mit den Geldstrafen in seinem § 43: "An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der EFS ist ein Tag." (Da Geldstrafen in Deutschland von vornherein in der Form von Tagessätzen verhängt werden, stellt die Umrechnung kein Problem dar: Wer zu 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt wurde, dessen EFS beläuft sich dann auf 60 Tage Gefängnis.)


==Rechtsgrundlage==
Das deutsche Strafgesetzbuch behandelt die EFS im Zusammenhang mit den Geldstrafen in seinem § 43: "An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der EFS ist ein Tag." Da Geldstrafen in Deutschland von vornherein in der Form von Tagessätzen verhängt werden, stellt die Umrechnung kein Problem dar: Wer zu 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt wurde, dessen EFS beläuft sich dann auf 60 Tage Gefängnis.


==Verarmung und Ersatzfreiheitsstrafen==
==Verarmung und Ersatzfreiheitsstrafen==
In Zeiten der Verarmung größerer Bevölkerungsteile steigt die Zahl der EFS. Von rund 25.000 Verbüßern Anfang der 1990er Jahre stieg die Zahl der von Ersatzfreiheitsstrafen Betroffenen bis 2007 auf rund 50.000<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56151522.html 2008 Guido Kleinhubbert, DER SPIEGEL 10.03.2008)<\ref>.
In Zeiten der Verarmung größerer Bevölkerungsteile steigt die Zahl der EFS. Von rund 25.000 Verbüßern Anfang der 1990er Jahre stieg die Zahl der von Ersatzfreiheitsstrafen Betroffenen bis 2007 auf rund 50.000<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56151522.html 2008 Guido Kleinhubbert, DER SPIEGEL 10.03.2008)<\ref>.


==Kosten==
== Kosten ==
Allerdings ist die Umwandlung von Geld- in EFS für den Staat eine kostspielige Angelegenheit. Ein Tag Vollzug kostet pro Person rund 90 Euro. "Etwa 100 Millionen Euro sind bundesweit pro Jahr nötig, um Menschen, die eigentlich zu Geldstrafen verurteilt wurden, vorübergehend einzusperren. Zehn deutsche Knäste könnten sofort geschlossen werden, wenn EFS durch andere Sanktionen ersetzt würden" (Kleinhubbert 2008).
Allerdings ist die Umwandlung von Geld- in EFS für den Staat eine kostspielige Angelegenheit. Ein Tag Vollzug kostet pro Person rund 90 Euro. Gegenwärtig sind fast zehn Prozent aller Strafgefangenen, die an einem Tag einsitzen, EFSler. "Etwa 100 Millionen Euro sind bundesweit pro Jahr nötig, um Menschen, die eigentlich zu Geldstrafen verurteilt wurden, vorübergehend einzusperren. Zehn deutsche Knäste könnten sofort geschlossen werden, wenn EFS durch andere Sanktionen ersetzt würden"<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56151522.html 2008 Guido Kleinhubbert, DER SPIEGEL 10.03.2008)<\ref>.Die Kostenproblematik und die häufig ausgesprochen negativen Auswirkungen des Gefängnisaufenthalts auf die Betroffenen ("kriminelle Ansteckung", Mobbing, Schikanen, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung durch Mitgefangene) führen immer wieder zu Überlegungen, ob und wie sich der Vollzug von EFS vermeiden lassen könnte.  
 
Die Kostenproblematik und die häufig ausgesprochen negativen Auswirkungen des Gefängnisaufenthalts auf die Betroffenen ("kriminelle Ansteckung", Mobbing, Schikanen, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung durch Mitgefangene) führen immer wieder zu Überlegungen, ob und wie sich der Vollzug von EFS vermeiden lassen könnte.  


== Rechtspolitik ==
== Rechtspolitik ==
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