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Wolf Hasso Erich Wulffen (* 3. Oktober 1862 in Dresden; † 1936) war ein Kriminologe des frühen 20. Jahrhunderts und der Weimarer Republik. | Wolf Hasso Erich Wulffen (* 3. Oktober 1862 in Dresden; † 1936) war ein Kriminologe des frühen 20. Jahrhunderts und der Weimarer Republik. | ||
In seiner Kindheit war Wulffen viel krank. Zwei Jahre verbrachte er deshalb als einziger Junge in einer Klinik mit Schulunterricht, die sonst nur Mädchen aufnahm. Mit 23 Jahren begann er sein Studium, das durch die Parallelität von Rechtswissenschaften und theaterbezogenen Studien und Tätigkeiten charakterisiert war. Er veröffentlichte Gedichte und Theaterstücke, absolvierte eine dramaturgische Ausbildung und war z.B. 1888 Volontär am Leipziger Stadttheater. | |||
Als Rechtsreferendar war er in Leipzig, Waldheim, Chemnitz und Dresden tätig; nach der zweiten Staatsprüfung und Eheschließung mit der Tochter eines Gefängnisdirektors (beides 1895) ging er als Assessor zur Staatsanwaltschaft, wo er u.a. auch mit der Arbeit der Kriminalpolizei vertraut gemacht wurde. Am 1.4.1899 wurde er zum Staatsanwalt in Dresden ernannt und schon nach wenigen Jahren in die Generalstaatsanwaltschaft und als Hilfsarbeiter in das sächsische Justizministerium berufen. | |||
Ab etwa 1901 trat die Leidenschaft für das Theater in den Hintergrund und Wulffen widmete sich unter dem Einfluss großer Leitbilder wie Franz von Liszt, Aschrott und Aschaffenburg der Kriminologie, dem materiellen Strafrecht, dem Strafprozessrecht, dem Strafvollzug und der Modernisierung des Strafrechts. In den Jahren 1905 bis 1913 erschienen in rascher Folge die Werke „Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten“, „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich“, „Psychologie des Verbrechers“, „Der Sexualverbrecher“, „Das Kind. Sein Wesen und seine Entartung“ und „Reichspreßgesetz“. | |||
Das 1905 erschienene zweibändige „Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten, für Geschworene und Schöffen, sowie für Strafanstaltsbeamte“ ist vom Geiste der Humanität erfüllt. Es beginnt mit der Mahnung: „Der Exekutivbeamte arbeite in seinem Berufe ohne Lust am Wehe, das er seinen Mitmenschen zufügen muß; er fühle jederzeit, daß auch der verworfenste Verbrecher immer noch sein, wenn auch für dieses Leben vielleicht verlorener Bruder ist, der durch geborene oder vererbte Veranlagung, durch Erziehung, Schicksal und Gelegenheiten des täglichen Lebens in Schuld geriet.“ | Das 1905 erschienene zweibändige „Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten, für Geschworene und Schöffen, sowie für Strafanstaltsbeamte“ ist vom Geiste der Humanität erfüllt. Es beginnt mit der Mahnung: „Der Exekutivbeamte arbeite in seinem Berufe ohne Lust am Wehe, das er seinen Mitmenschen zufügen muß; er fühle jederzeit, daß auch der verworfenste Verbrecher immer noch sein, wenn auch für dieses Leben vielleicht verlorener Bruder ist, der durch geborene oder vererbte Veranlagung, durch Erziehung, Schicksal und Gelegenheiten des täglichen Lebens in Schuld geriet.“ |