Entkriminalisierung und Entrümpelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem der Bremer Strafverteidigertag 2017 auf die Reform des Strafprozesses und des Sanktionenwesens - insbesondere auf die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und die  Ersetzung der lebenslangen durch eine Höchststrafe von 15 Jahren - gedrungen hatte, geht es 2018 nicht zuletzt um eine "sinnvolle und effiziente Modernisierung des Strafrechts". Dazu will man sich auch der zeitgeschichtlichen Dimension versichern und fragt: ''Wann sind Forderungen zur Entkriminalisierung von wem und mit welchen Gründen erhoben worden und warum sind sie gescheitert? Welche Ideen sind es nach wie vor wert, umgesetzt zu werden?'' Die Devise heißt: ''Entkriminalisierung und Entrümpelung'' und scheint damit einen Kontrapunkt setzen zu wollen zum kriminalisierenden Aktionismus der Ära Maas.
Nachdem der Bremer Strafverteidigertag 2017 auf die Reform des Strafprozesses und des Sanktionenwesens - insbesondere auf die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und die  Ersetzung der lebenslangen durch eine Höchststrafe von 15 Jahren - gedrungen hatte, geht es 2018 nicht zuletzt um eine "sinnvolle und effiziente Modernisierung des Strafrechts". Dazu will man sich auch der zeitgeschichtlichen Dimension versichern und fragt: ''Wann sind Forderungen zur Entkriminalisierung von wem und mit welchen Gründen erhoben worden und warum sind sie gescheitert? Welche Ideen sind es nach wie vor wert, umgesetzt zu werden?'' Die Devise heißt: ''Entkriminalisierung und Entrümpelung'' und scheint damit einen Kontrapunkt setzen zu wollen zum kriminalisierenden Aktionismus der Ära Maas.


Tatsächlich hat sich unter der Ägide dieses Justizministers - im Amt seit dem 17. Dezember 2013 - nach Meinung so unterschiedlicher Experten wie Thomas Fischer oder Arthur Kreuzer vieles an Kriminalisierungen angesammelt, was bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens wesentliche Merkmale des Begriffs Gerümpel (wie Unsortiertheit und Unbrauchbarkeit) aufwies.  
Tatsächlich hat sich unter der Ägide dieses Justizministers - im Amt seit dem 17. Dezember 2013 - nach Meinung so unterschiedlicher Experten wie Thomas Fischer oder Arthur Kreuzer vieles an Kriminalisierungen angesammelt, was bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens wesentliche Merkmale des Begriffs Gerümpel (wie Unsortiertheit und Unbrauchbarkeit) aufwies. Man denke an:
# die von Tatjana Hörnle als "Rückfall in Strafrechtsmoralismus und Prüderie" gescholtene Gleichstellung des sexuellen Übergriffs gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person mit der Vergewaltigung im neuen § 177 StGB von 2016 (im Folgenden sind Paragraphen ohne Angabe des Gesetzes immer solche des StGB) - einen Akt der Gesetzgebung, der sowohl der zu Recht von Monika Frommel ausgegebenen Devise widerspricht, dass nur klare Fälle von Zwang und Gewalt überhaupt ins Strafrecht gehören, Grenzfälle hingegen ins Zivilrecht oder ins Gewaltschutzgesetz (und dass Beziehungsdelikte ansonsten am besten von Familiengerichten geregelt werden), als auch von Arthur Kreuzer dafür gescholten wurde, dass hier ein neues Massendelikt geschaffen wurde, das "voraussehbar manche Betroffene, aber auch viele nicht Betroffene zu Anzeigen verleiten wird", notwendigerweise zu vielen folgenlosen Verfahrenseinstellungen und viel Frustration führen wird
# die Verschlimmbesserung des § 244 StGB aus dem Jahr 2017 durch die Aufwertung des Einbruchs in Privatwohnungen vom Vergehen zum Verbrechen bei gleichzeitiger Streichung der Möglichkeit einer Strafmilderung in minder schweren Fällen - eine Gesetzesänderung, die erstens systemwidrig ist, weil sie im Widerspruch zu der Tatsache sthet, dass sogar der schwerere Tatbestand des bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls einen minder schweren Fall kennt, zweitens auf falschen Vorstellungen über die typischen Erscheinungsformen dieses Delikts beruht und drittens entweder zu einer Welle justizieller Überpönalisierungen oder aber zu Umgehungsstrategien praeter legem und/oder oder zum Verfassungsgericht führen dürfte.  


===Unfallflucht (§ 142 StGB)===
===Unfallflucht (§ 142 StGB)===
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