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Entkriminalisierung bezeichnet den Vorgang der Rücknahme einer Kriminalisierung. Entkriminalisierung | Entkriminalisierung bezeichnet den Vorgang der Rücknahme einer Kriminalisierung. Durch die Entkriminalisierung entfällt die Strafbarkeit eines Verhaltens. Der ''Report on Decriminalisation'' (Council of Europe 1980: 13) definiert Entkriminalisierung als die Gesamtheit der Prozesse, mittels derer bestimmte Verhaltensweisen dem Zuständigkeitsbereich des Strafrechts entzogen werden, bzw. „by which the 'competence' of the penal system to apply sanctions as a reaction to a certain form of conduct is withdrawn“. | ||
Wie die Kriminalisierung so bedarf auch die Entkriminalisierung normalerweise eines Gesetzes (Entkriminalisierung ''de jure''). In einem nicht rechtstechnischen Sinne kann von Entkriminalisierung auch dann die Rede sein, wenn ein Verhalten nur faktisch straflos gestellt wird - nämlich z.B. eher informell durch die tatsächliche Nichtverfolgung und Nicht-Sanktionierung eines formell weiterhin mit Strafe bedrohten Verhaltens. Solche ''de facto'' Entkriminalisierungen können auf die Erosion der Normgeltung hinweisen und künftige ''de jure'' Entkriminalisierungen ankündigen. | |||
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