Elektronischer Hausarrest
Version vom 26. Oktober 2007, 12:52 Uhr von ChristianPundt (Diskussion | Beiträge)
Mit dem elektronischen Hausarrest wird eine technische Überwachung eines veurteilten Straftäters verbunden. Der "Elektronische Hausarrest" wird im Rahmen der "Intermediate Sanctions" als Strafe verhängt. Verbunden mit der Kostenfrage sind bereits in den 90er Jahren 70.000 Menschen durch "electronic monitoring" überwacht und sanktioniert worden.
Strafvollzug in den USA
Eine Erfolsbilanz gibt es jedoch bisher nicht.
In Deutschland wird eine elektronische Überwachung in einem Pilotprojekt ("Elektronische Fußfessel" in Frankfurt am Main) erprobt.