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Unter der '''elektronischen Fußfessel''' versteht man ein technisches Instrument zur Ausübung der elektronischen [[Überwachung]] einer Person. | |||
Dieses Instrument besteht aus einem Sender, der am Fußgelenk der überwachten Person angebracht wird, und einem Empfangsgerät, das in der Wohnung des Überwachten aufgestellt wird. Diese beiden Geräte kommunizieren miteinander, so dass festgestellt werden kann, ob sich die überwachte Person zu Hause aufhält oder nicht. | |||
Unter der '''elektronischen Fußfessel''' versteht man | |||
In der deutschsprachigen Literatur wurde die '''elektronische Fußfessel''' anfangs als [[elektronisch überwachter Hausarrest]] bezeichnet. Diese Begrifflichkeit ist irreführend, da die Überwachten in den meisten Fällen über Freizeit verfügen und darüber hinaus verpflichtet sind, ihre Wohnung zu verlassen, um entweder Lohnarbeit, den [[Auflage]]n von gemeinnütziger Arbeit oder anderer sinnvollen Beschäftigung nachzukommen. | In der deutschsprachigen Literatur wurde die '''elektronische Fußfessel''' anfangs als [[elektronisch überwachter Hausarrest]] bezeichnet. Diese Begrifflichkeit ist irreführend, da die Überwachten in den meisten Fällen über Freizeit verfügen und darüber hinaus verpflichtet sind, ihre Wohnung zu verlassen, um entweder Lohnarbeit, den [[Auflage]]n von gemeinnütziger Arbeit oder anderer sinnvollen Beschäftigung nachzukommen. | ||
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