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National besteht die Möglichkeit, die neue Sanktionsform des Elektronischen Hausarrestes anzuwenden. Angekündigt wurden Modellversuche in Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg. Von diesen Ländern hat bisher Hessen als einziges Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und zwischen 2000 und 2002 einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch durchgeführt, der offiziell als Erfolg bewertet wurde. | |||
Alle Bundesländer sehen bei ihren ursprünglichen Planungen für den Einsatz des elektronischen Hausarrestes jedoch unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten vor: | Alle Bundesländer sehen bei ihren ursprünglichen Planungen für den Einsatz des elektronischen Hausarrestes jedoch unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten vor: |
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