Elektronisch überwachter Hausarrest: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''Nationale Entwicklung'''==  
=='''Nationale Entwicklung'''==  
national besteht die Möglichkeit, die neue Sanktionsform anzuwenden. Angekündigt wurden Modellversuche in Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg. Von diesen Ländern hat bisher Hessen als einziges Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und zwischen 2000 und 2002 einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch durchgeführt, der offiziell als Erfolg bewertet wurde.
Alle Bundesländer sehen bei ihren ursprünglichen Planungen für den Einsatz des elektronischen Hausarrestes jedoch unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten vor:
- Baden-Württemberg: Ersatzfreiheitsstrafe
- Hamburg:          Verbüßung der Reststrafe
- Hessen:            Bewährungsauflagen




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