Elektronisch überwachter Hausarrest: Unterschied zwischen den Versionen

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Der "elektronische Hausarrest" in Form der "Fußfessel" ist seit der Bundesratsoffensive 1997 kriminalpolitisch von Bedeutung. Der 59. Juristentag beschäftigte sich schon 1992 mit einem Reformentwurf für Sanktionsformen ohne Freiheitsentzug, in dem auch der elektronisch überwachte Hausarrest aufgeführt wurde. Im Juli 1999 wurde durch den Bundesrat beschlossen, die Fußfessel im Bereich der Kurzstrafen (Bis zu 6 Monate) als Modellversuch zu ermöglichen.
Der "elektronische Hausarrest" in Form der "Fußfessel" ist seit der Bundesratsoffensive 1997 kriminalpolitisch von Bedeutung. Der 59. Juristentag beschäftigte sich schon 1992 mit einem Reformentwurf für Sanktionsformen ohne Freiheitsentzug, in dem auch der elektronisch überwachte Hausarrest aufgeführt wurde. Im Juli 1999 wurde durch den Bundesrat beschlossen, die Fußfessel im Bereich der Kurzstrafen (Bis zu 6 Monate) als Modellversuch zu ermöglichen.


Alle Bundesländer haben somit die Möglichkeit, mit der relativ neuen Sanktionsform zu experimentieren. Angekündigt wurden Modellversuche in Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg. Von diesen Ländern hat bisher Hessen als einziges Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und zwischen 2000 und 2002 einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch durchgeführt, der offiziell als Erfolg bewertet wurde.


Alle Bundesländer sehen bei ihren ursprünglichen Planungen für den Einsatz des elektronischen Hausarrestes jedoch unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten vor:
Zum heutigen Zeitpunkt werden zwei technisch unterschiedliche Systeme der ersten generation eingesetzt. Dabei wiird zwischen dem Aktiv- und dem Passivsystem unterschieden. Das Aktiv-System wird vorrangig eingesetzt. Dabei gibt ein Sender, der am Bein oder Arm eingesetzt wird, in kurzen Zeitabständen von wenigen Sekunden ein Signal an einen Empfänger ab, der an die Telefonleitung angeschlossen und mit dem Computer der Aufsichtstelle verbunden ist. [http://www.cilip.de/ausgabe/60/elekhaus.htm]


- Baden-Württemberg: Ersatzfreiheitsstrafe
Der Empfangsbereich beträgt zwischen dreißig und siebzig Meter. Ist der Sender außerhalb des Empfangsbereiches, löst der Computer des Überwachungssystems den Alarm aus. Damit der überwachte z.B. seiner Arbeit nachgehen kann, wird mit der Aufsichtsstelle ein Tagesplan erstellt, um den Computer mit den Abwesenheitszeiten zu programmieren.


- Hamburg:          Verbüßung der Reststrafe


- Hessen:            Bewährungsauflagen
Das Passiv-System wird dagegen sehr selten angewendet. Der Computer ruft nach dem Zufallsprinzip bei dem überwachten an, der dann einen Kodierungsstreifen an ein an das Telefon gekoppelten Lesegerät einführt.




Die "Fußfessel" in Form eines Senders, der am Bein oder am Handgelenk befestigt wird, ist die bisher am häufigsten verwendete Form der "[[Intermediate Sanctions]]". Sie beinhaltet die Überwachung einer Person im Haus bzw. in einem vorher detailliert festgelegten Bereich. Verlässt die Person den vorher definierten Bereich oder nimmt den Sender vom Bein oder Handgelenk, kann dies durch Signale überprüft werden. Ein funktionierendes Mobilfunknetz, ein Zentralcomputer und eine durchgängige Kontrolle durch einen Sozialarbieter ist jedoch erforderlich.
Eine weitere Möglichkeit besteht in dem durch das Gericht auferlegten Hausarrest. Dort beträgt die Reichweite zwischen Sender und Empfänger 30 bis 70 Meter. Die Signale werden in kurzen Abständen von ca. 5 Sekunden an den Empfänger gesendet. Verläßt die Person den Bereich, kommt es zu einem Alarm an dem überwachten Zentralcomputer.[http://www.cilip.de/ausgabe/60/elekhaus.htm]


Die nächste Generation stellt das "elektronische Halsband" dar. Durch das elektronische Halsband kann nicht nur der Aufenthalt einer Person in einem eng umgrenzten Raum, sondern auch in einem vorher definiertem Gebiet mit Radiowellen (Satelliten GPS) kontrolliert werden.
Die nächste Generation stellt das "elektronische Halsband" dar. Durch das elektronische Halsband kann nicht nur der Aufenthalt einer Person in einem eng umgrenzten Raum, sondern auch in einem vorher definiertem Gebiet mit Radiowellen (Satelliten GPS) kontrolliert werden.
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* Durch die enge Betreuung des Verurteilten kommt es zu einer einzigartigen unmittelbar auf den Betroffenen zugeschnittenen Kontrolle außerhalb des geschlossenen Strafvollzuges. [14]
* Durch die enge Betreuung des Verurteilten kommt es zu einer einzigartigen unmittelbar auf den Betroffenen zugeschnittenen Kontrolle außerhalb des geschlossenen Strafvollzuges. [14]


=='''Grundsätzliche Ziele des elektronischen Hausarrestes'''==
=='''Grundsätzliche Ziele des elektronischen Hausarrestes'''==
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