Elektronisch überwachter Hausarrest: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Max-Planck-Institut führte im Vorfeld des Modellversuches eine rechtsvergleichende Analyse zwischen Schweden und Deutschland bezüglich des Rechtssystems durch. Von Frau Rita Haverkamp wurde im Rahmen einer Doktorarbeit eine empirische Untersuchung (durch Fragebögen) in Schweden und in Deutschland bezüglich der Einstellungen von Praktikern zum elektronischen Hausarrest vorgenommen. [12]In diesem Zusammenhang verglich man dann die Erwartungen aus Deutschland mit den Erfahrungen der Experten aus Schweden.
Das Max-Planck-Institut führte im Vorfeld des Modellversuches eine rechtsvergleichende Analyse zwischen Schweden und Deutschland bezüglich des Rechtssystems durch. Von Frau Rita Haverkamp wurde im Rahmen einer Doktorarbeit eine empirische Untersuchung (durch Fragebögen) in Schweden und in Deutschland bezüglich der Einstellungen von Praktikern zum elektronischen Hausarrest vorgenommen. [12]In diesem Zusammenhang verglich man dann die Erwartungen aus Deutschland mit den Erfahrungen der Experten aus Schweden.


Von den 817 in Schweden befragten Personen antworteten 442, während in Deutschland diesbezüglich 1202 Personen antworteten, wobei 522 Antworten verwertbar waren. Die Auswertung zeigte, dass die deutschen Befragten einem elektronischen Hausarrest positiv gegenüberstanden. 68 Prozent der Befragten hielten eine Anwendung für "denkbar" oder sogar "wünschenswert". 15 Prozent lehnten die Einführung des "elektronischen Hausarrestes" ab. Vier Prozent der Befragten waren unschlüssig und 13 Prozent waren der Einführung gegenüber kritisch eingestellt.
Von den 817 in Schweden befragten Personen antworteten 442, während in Deutschland diesbezüglich 1202 Personen antworteten, wobei 522 Antworten verwertbar waren. Die Auswertung zeigte, dass die in Deutschland befragten Personen einem elektronischen Hausarrest positiv gegenüberstanden. 68 Prozent der Befragten hielten eine Anwendung für "denkbar" oder sogar "wünschenswert". 15 Prozent lehnten die Einführung des "elektronischen Hausarrestes" ab. Vier Prozent der Befragten waren unschlüssig und 13 Prozent waren der Einführung gegenüber kritisch eingestellt.


Für die meisten der Befragten (82 Prozent) stand das primäre Ziel, Vermeidung von Freiheitsentzug, im Vordergrund. Danach folgte als weiteres Ziel die Überbelegung von Justizvollzugsanstalten zu verringern und Kosten einzusparen. Das primäre Ziel der Befragten ist die Alternative zur Strafaussetzung auf Bewährung und zur unbedingten Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten.
Für die meisten der Befragten (82 Prozent) stand das primäre Ziel, Vermeidung von Freiheitsentzug, im Vordergrund. Danach folgte als weiteres Ziel die Überbelegung von Justizvollzugsanstalten zu verringern und Kosten einzusparen. Das primäre Ziel der Befragten ist die Alternative zur Strafaussetzung auf Bewährung und zur unbedingten Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten.


===Ergebnisse des Projektes===
===Ergebnisse des Projektes===
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