Elektronisch überwachter Hausarrest: Unterschied zwischen den Versionen

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Als grundsätzliche Ziele sind folgende Punkte zu nennen:
Als grundsätzliche Ziele sind folgende Punkte zu nennen:


- Haftvermeidung von kurzen Freiheitsstrafen
- Vermeiden von Inhaftierung bei kurzen Freiheitsstrafen


- Vermeiden von schädlichen Nebenwirkungen der Inhaftierung
- Vermeiden von schädlichen Nebenwirkungen der Inhaftierung


- Kosteneinsparungen im Bereich de geschlossenen Vollzuges
- Kosteneinsparungen im Bereich des geschlossenen Vollzuges


- Reduzierung von Stigmatisierungen
- Reduzierung von Stigmatisierungen
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- Erhöhung der Selbstkontrolle eines Verurteilten
- Erhöhung der Selbstkontrolle eines Verurteilten


=='''Internationale Entwicklung'''==
=='''Internationale Entwicklung'''==