El asesinato de Bin Laden, el derecho y el estado: Unterschied zwischen den Versionen

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combater. Muitos outros argumentos formulados pelos
combater. Muitos outros argumentos formulados pelos
participantes da discussão podem ainda aqui ser
participantes da discussão podem ainda aqui ser
mencionados: por ex., pontos de contato com o nacionalsocialismo, referências às várias lesões a direitos
mencionados: por ex., pontos de contato com o nacionalsocialismo, referências às várias lesões a direitos humanos praticadas atualmente pelo estado, ou a estado duplo (Ernst Fraenkel), cunhada criticamente por Ernst Fraenkel para caracterizar o sistema nacional-socialista: neste funcionaria, de um lado, uma ordem segundo os princípios
humanos praticadas atualmente pelo estado, ou a
estado duplo (Ernst Fraenkel), cunhada criticamente por Ernst Fraenkel para caracterizar o sistema nacional-socialista: neste
funcionaria, de um lado, uma ordem segundo os princípios
do estado de direito, que se ocuparia dos problemas que
do estado de direito, que se ocuparia dos problemas que
interessam às classes dominantes, enquanto dos inimigos
interessam às classes dominantes, enquanto dos inimigos
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nada pode prestar à ciência do direito penal.
nada pode prestar à ciência do direito penal.


Tendenz zur Kontrolle von Kriegseinsätzen durch Parlamente.
Diese Entwicklung nicht kritiklos zu bejubeln.
Dass Parlamente nicht das Volk sind, wird klar: Meinungsumfragen beweisen glasklar, dass der Westen seine Militärschläge gegen den Willen der Mehrheit der europäischen -und seit 2009 auch der us-amerikanischen - Bevölkerung durchführt.  
Dass Parlamente nicht das Volk sind, wird klar: Meinungsumfragen beweisen glasklar, dass der Westen seine Militärschläge gegen den Willen der Mehrheit der europäischen -und seit 2009 auch der us-amerikanischen - Bevölkerung durchführt.  


Ob Staaten, die sich das erlauben (können), den Namen Demokratie verdienen?
Ob Staaten, die sich das erlauben (können), den Namen Demokratie verdienen?


Matthias Herdegen: angesichts der Handlungsunfähgikeit eines vetoblockeriten UN_Sicherheitsrates "handlundwillige Staaten" in extremen Fällen völkerrechtswidrigen Verhaltens das Recht zugesteht, sich selbst unter umgehung der internationalen Organe ienen Freibrief zu agggressiver Gealt auszustellen. Pseudointellekutelle Rechtfertigung seiner Bankrottererklärung der Herrschaft internatioanler Normen unter der Kontroller internatioanler Aufsichtsorgne. - Natüropch sind die Aushebelung jeglicher internatler Rechtsnormen und ihre Degradierung zu missbräuchlicher Rchtfvertgigung blanker Machtinteressen des Westens heute gängige Preaxis. "Kriege werden heute nicht mehr erklärt, sondern geführt"). Nur: wer sie rechtfertigt, möge nichtm ehr von internalem Recht sprechen. Und Mora#ral wäre eine Beleidigung des gesunden <Menschenverstandens, sondern vor allem der Opfer, die in völkerrechtswidirgen Einsäzten ihr Leben aufs Spiel setzen. und in Entscheigungssituationen gezwungen werden, wo es schwerfällt, keine Kriegsverbrechen z ubegehen. Kai Ambos stellt diesem Argumentationsmuster das eigentlich eselbstversätnlihe Prinzip entgegen: "!Wer streafen will, muss zunächst streafgerichtliche Vernantwli hkeitn in einem strafgerichtlichen Verfahren festetellen" und sieht dne IStGH als geeignete Instanz. Das wäre eine diskutbale Lösung. Wenn Letzter tatsächlich die ihm zugedahcte Rolle auch nur annähernd erfüllen könnte. Ar#+mbus Argumnetaion kann aber nicht darüber hinwegträauxh ne, dass nicht nur ide Mehrzahl der Atommächte: Russland, China, Indine und Israel, aber auch die Türkei, den Vertrag  nicht ratifiziert haben oder ihm erst agr nicht beihetraen sind, sovbnern vor allem der vorzüglche handlungswillige Strafstaat, die USA, diesen Vertrag nicht reatififizert haben und isch zum Feind nummer 1 des IStGH entwickelnt haben, so dass sie isch ihre Kriegverberchertribulanel nach Eblieben selbst schaffen müssen. Und als wenn es nicht kalre wäre, war das so ist: Wäre nicht ide Instanz, die idealerweise geeigent wäre, die UN-Vollversammlung von der UN-Menschenrechtsrat. Die internatioanle staatengemeinsahft besteht nämlich aus den 193 Mitgliedern der UN., nicht allein aus der NATO. Hans-Christian Günther, Freiburg. FAZ 21.9.13: 8.
Matthias Herdegen: angesichts der Handlungsunfähgikeit eines vetoblockeriten UN_Sicherheitsrates "handlungswillige Staaten" in extremen Fällen völkerrechtswidrigen Verhaltens das Recht zugesteht, sich selbst unter umgehung der internationalen Organe ienen Freibrief zu agggressiver Gealt auszustellen.
 
Pseudointellekutelle Rechtfertigung seiner Bankrottererklärung der Herrschaft internatioanler Normen unter der Kontroller internatioanler Aufsichtsorgne.
 
Die Aushebelung jeglicher internatler Rechtsnormen und ihre Degradierung zu missbräuchlicher Rchtfvertgigung blanker Machtinteressen des Westens sind heute gängige Preaxis.
 
"Kriege werden heute nicht mehr erklärt, sondern geführt"). Nur: wer sie rechtfertigt, möge nicht mehr von internalem Recht sprechen. Und Mora#ral wäre eine Beleidigung des gesunden <Menschenverstandens, sondern vor allem der Opfer, die in völkerrechtswidirgen Einsäzten ihr Leben aufs Spiel setzen. und in Entscheigungssituationen gezwungen werden, wo es schwerfällt, keine Kriegsverbrechen zu begehen.
 
Kai Ambos stellt diesem Argumentationsmuster das eigentlich eselbstversätnlihe Prinzip entgegen: "!Wer streafen will, muss zunächst streafgerichtliche Vernantwli hkeitn in einem strafgerichtlichen Verfahren festetellen" und sieht dne IStGH als geeignete Instanz. Das wäre eine diskutbale Lösung. Wenn Letzter tatsächlich die ihm zugedahcte Rolle auch nur annähernd erfüllen könnte. Ar#+mbus Argumnetaion kann aber nicht darüber hinwegträauxh ne, dass nicht nur ide Mehrzahl der Atommächte: Russland, China, Indine und Israel, aber auch die Türkei, den Vertrag  nicht ratifiziert haben oder ihm erst agr nicht beihetraen sind, sovbnern vor allem der vorzüglche handlungswillige Strafstaat, die USA, diesen Vertrag nicht reatififizert haben und isch zum Feind nummer 1 des IStGH entwickelnt haben, so dass sie sich ihre Kriegverberchertribulanel nach Belieben selbst schaffen müssen.
 
Die Instanz, die idealerweise geeigent wäre, wäre die UN-Vollversammlung. Und der UN-Menschenrechtsrat. Die internatioanle staatengemeinsahft besteht nämlich aus den 193 Mitgliedern der UN., nicht allein aus der NATO (Hans-Christian Günther, Freiburg. FAZ 21.9.13: 8).


== Bibliografia ==
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