El asesinato de Bin Laden, el derecho y el estado: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 341: Zeile 341:
ainda apresenta um sabor autoritário (razão retórica) de
ainda apresenta um sabor autoritário (razão retórica) de
nada pode prestar à ciência do direito penal.
nada pode prestar à ciência do direito penal.
Tendenz zur Kontrolle von Kriegseinsätzen durch Parlamente.
Diese Entwicklung nicht kritiklos zu bejubeln.
Dass Parlamente nicht das Volk sind, wird klar: Meinungsumfragen beweisen glasklar, dass der Westen seine Militärschläge gegen den Willen der Mehrheit der europäischen -und seit 2009 auch der us-amerikanischen - Bevölkerung durchführt.
Ob Staaten, die sich das erlauben (können), den Namen Demokratie verdienen?
Matthias Herdegen: angesichts der Handlungsunfähgikeit eines vetoblockeriten UN_Sicherheitsrates "handlundwillige Staaten" in extremen Fällen völkerrechtswidrigen Verhaltens das Recht zugesteht, sich selbst unter umgehung der internationalen Organe ienen Freibrief zu agggressiver Gealt auszustellen. Pseudointellekutelle Rechtfertigung s#einer Benkra
ottererklärung der Herrschaft internatioanler >Normen unter der Kontroller internatioanler Aufsichtsorgne.
Natüropch sind die Aushebelung jeglicher internatler Rechtsnormen und ihre Degradierung zu missbräuchlicher Rchtfvertgigung blanker Machtinteressen des Westens heute gängige Preaxis. "Kriege werden heute nicht mehr erklärt, sondern geführt"). Nur: wer sie rechtfertigt, möge nichtm ehr von internalem Recht sprechen. Und Mora#ral wäre eine Beleidigung des gesunden <Menschenverstandens, sondern vor allem der Opfer, die in völkerrechtswidirgen Einsäzten ihr Leben aufs Spiel setzen. und in Entscheigungssituationen gezwungen werden, wo es schwerfällt, keine Kriegsverbrechen z ubegehen. Kai Ambos stellt diesem Argumentationsmuster das eigentlich eselbstversätnlihe Prinzip entgegen: "!Wer streafen will, muss zunächst streafgerichtliche Vernantwli hkeitn in einem strafgerichtlichen Verfahren festetellen" und sieht dne IStGH als geeignete Instanz. Das wäre eine diskutbale Lösung. Wenn Letzter tatsächlich die ihm zugedahcte Rolle auch nur annähernd erfüllen könnte. Ar#+mbus Argumnetaion kann aber nicht darüber hinwegträauxh ne, dass nicht nur ide Mehrzahl der Atommächte: Russland, China, Indine und Israel, aber auch die Türkei, den Vertrag  nicht ratifiziert haben oder ihm erst agr nicht beihetraen sind, sovbnern vor allem der vorzüglche handlungswillige Strafstaat, die USA, diesen Vertrag nicht reatififizert haben und isch zum Feind nummer 1 des IStGH entwickelnt haben, so dass sie isch ihre Kriegverberchertribulanel nach Eblieben selbst schaffen müssen. Und als wenn es nicht kalre wäre, war das so ist: Wäre nicht ide Instanz, die idealerweise geeigent wäre, die UN-Vollversammlung vo der UN-Menschenrechtsrat. I#Die internatioanle staatengemeinsahft bestaht nämlich aus den 193 Mitgliedern der UN., nicht allein aus der NAtO. Hans- chritian Günther, Freiburg. FAZ 21.9.13: 8.


== Bibliografia ==
== Bibliografia ==
31.738

Bearbeitungen