Edda Weßlau: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://books.google.de/books?id=jx4F5gzoz_YC&pg=PA300&lpg=PA300&dq=Edda+Wesslau&source=bl&ots=azhYHjdlEA&sig=W4CrBVQuP1uh5o4xMez9WRGkgmw&hl=en&sa=X&ei=jgJNU_2hA4SJtAadkIDYDw&ved=0CJABEOgBMBA#v=onepage&q=Edda%20Wesslau&f=false Der blinde Fleck. Eine Kritik der Lehre vom Beweisantragsrecht, in: FS Gerhard Fezer 2008]
*[http://books.google.de/books?id=jx4F5gzoz_YC&pg=PA300&lpg=PA300&dq=Edda+Wesslau&source=bl&ots=azhYHjdlEA&sig=W4CrBVQuP1uh5o4xMez9WRGkgmw&hl=en&sa=X&ei=jgJNU_2hA4SJtAadkIDYDw&ved=0CJABEOgBMBA#v=onepage&q=Edda%20Wesslau&f=false Der blinde Fleck. Eine Kritik der Lehre vom Beweisantragsrecht, in: FS Gerhard Fezer 2008]


== Weblinks ==
== Literatur und Weblinks ==


*[https://m.weser-kurier.de/articles/831884-67/bremen/trauer-um-edda-wesslau Weser-Kurier 18.4.21014 (Matthias Lüdecke) Trauer um Edda Weßlau]
*[https://m.weser-kurier.de/articles/831884-67/bremen/trauer-um-edda-wesslau Weser-Kurier 18.4.21014 (Matthias Lüdecke) Trauer um Edda Weßlau]
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*[http://www.jura.uni-bremen.de/uploads/Publikationen/Wesslau%20Publikationen%202013%2009%2026.pdf Vollständige Liste der Publikationen von Edda Weßlau]
*[http://www.jura.uni-bremen.de/uploads/Publikationen/Wesslau%20Publikationen%202013%2009%2026.pdf Vollständige Liste der Publikationen von Edda Weßlau]
*Nachruf von Johannes Feest: Gestalterin des Bremer Rechts, in: taz bremen, 25.4.2014:24.


*[http://www.dw.de/umstrittene-deals-im-strafverfahren/a-16626540 Umstrittene Deals im Strafverfahren (Edda Wesslau in: Deutsche Welle)] Darin: Edda Weßlau ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bremen. Sie bringt es auf den Punkt: "Im Strafverfahren geht es um die Wiederherstellung der Geltung der Rechtsordnung durch Ausspruch einer Strafe. Dazu muss man erst einmal feststellen: Was war eigentlich genau?" - "Vergleichbar mit Korruption"  Der Richter muss nach deutscher Strafprozessordnung von Amts wegen die Wahrheit ermitteln. Der Angeklagte - der bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat - hat ein Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren. Doch wenn eine Straftat feststeht, hat der Staat grundsätzlich die Pflicht, diese zu ahnden. Alles Regeln, die durch die Deals unterlaufen würden, so die Kritiker. Doch die Vorteile - milde Strafe, schnelles Verfahren - überwogen, die Absprachen nahmen zu. "In der Ausbreitung und in den Mechanismen der Ausbreitung ähnelt es der Korruption", beschreibt Edda Weßlau das Phänomen: "Denn jeder sagt sich: Wieso bin ich eigentlich der Dumme, der es mit offiziellen Mitteln versucht? Alle anderen machen es anders und haben nur Vorteile." 2009 wurden die Absprachen im Strafverfahren - nach Aufforderung der obersten deutschen Gerichte - in der Strafprozessordnung festgeschrieben: Es darf nur über die Strafe verhandelt werden, nicht über den Schuldspruch. Alle Beteiligten dürfen Stellung nehmen und müssen zustimmen, sodass die Öffentlichkeit gewahrt wird. Der Angeklagte muss belehrt werden. - Fehlerhafte Vorschrift: Doch die Bedenken sind nicht ausgeräumt. Der Gesetzgeber sei unehrlich gewesen, als er ins Gesetz schrieb, dass der Richter die Wahrheit herausfinden muss, betont die Strafrechtswissenschaftlerin Weßlau: "Denn durch die Absprache will ich ein Verfahren abkürzen, ich will mir ja gerade die ganze Beweisaufnahme sparen. Dann bleibt aber die Wahrheitsfindung gerade nicht unberührt." Auch die so genannte Unschuldvermutung werde verletzt, so Weßlau: "Denn wenn man sich absprechen will, unterstellt man ja bereits, dass der Anklagevorwurf stimmt", sagt Weßlau. - Zudem bemängeln Kritiker die so genannte Sanktionsschere, die der Richter dem Angeklagten androhen könne: eine besonders niedrige Strafe nach Geständnis und eine besonders hohe nach streitigem Verfahren. Die Position des Richters sei mit den strafprozessualen Grundsätzen - der Richter als unabhängiger, neutraler Dritter bewertet den Fall - ohnehin nicht vereinbar, meint Edda Weßlau. Er dürfe sogar eine Absprache mit dem Ziel eines kurzen Verfahrens bei milder Strafe vorschlagen: "Der ist doch nicht mehr neutral, wenn er sich auf eine Absprache einlässt, bei der die Prämisse gesetzt wird: Der war der Täter - und zwar ungefähr so, wie es in der Anklageschrift steht", empört sich die Juristin. - Italien und die Schweiz als Vorbild? Im Gegensatz dazu finden die Deals im angelsächsischen Rechtsgebiet zwischen Anklage und Verteidigung beziehungsweise Täter statt, während der Richter nur noch abschließend prüft, ob die Absprache rechtmäßig und freiwillig war. In Italien gibt es ebenfalls ein Absprachen-Gesetz. Es sei nicht perfekt, aber besser als die deutsche Regelung, meint Edda Weßlau. Der italienische Richter prüft die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelte Absprache in tatsächlicher Hinsicht, also ob nicht völlig abwegige Dinge gestanden werden. Außerdem prüft er, ob das Strafmaß im Rahmen bleibt sowie die Freiwilligkeit des Geständnisses. "Der Richter ist der Kontrolleur, der prüft, dass niemand über den Tisch gezogen wird - vor allem nicht der Angeklagte", so Edda Weßlau. - Auch in der Schweiz hat der Richter eine solche Kontrollfunktion. "Dort sind die Deals auf Fälle begrenzt, in denen nicht mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann", beschreibt Edda Weßlau das Verfahren. In Europa gibt es kaum ein Land, in dem solche Deals nicht stattfinden. Selbst in Österreich - einer der letzten absprachefreien Staaten - plant man ein entsprechendes Gesetz. In der Praxis finden die alten, informellen Absprachen nach wie vor statt, womöglich häufiger als die gesetzlich geregelten, berichtet Strafverteidiger Jürgen Sauren: "Die Absprachen werden selten so formell behandelt, wie das Gesetz sie vorsieht, ich selbst habe es noch nie so erlebt - obwohl ich vielleicht auch ein Einzelfall bin."
*[http://www.dw.de/umstrittene-deals-im-strafverfahren/a-16626540 Umstrittene Deals im Strafverfahren (Edda Wesslau in: Deutsche Welle)] Darin: Edda Weßlau ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bremen. Sie bringt es auf den Punkt: "Im Strafverfahren geht es um die Wiederherstellung der Geltung der Rechtsordnung durch Ausspruch einer Strafe. Dazu muss man erst einmal feststellen: Was war eigentlich genau?" - "Vergleichbar mit Korruption"  Der Richter muss nach deutscher Strafprozessordnung von Amts wegen die Wahrheit ermitteln. Der Angeklagte - der bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat - hat ein Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren. Doch wenn eine Straftat feststeht, hat der Staat grundsätzlich die Pflicht, diese zu ahnden. Alles Regeln, die durch die Deals unterlaufen würden, so die Kritiker. Doch die Vorteile - milde Strafe, schnelles Verfahren - überwogen, die Absprachen nahmen zu. "In der Ausbreitung und in den Mechanismen der Ausbreitung ähnelt es der Korruption", beschreibt Edda Weßlau das Phänomen: "Denn jeder sagt sich: Wieso bin ich eigentlich der Dumme, der es mit offiziellen Mitteln versucht? Alle anderen machen es anders und haben nur Vorteile." 2009 wurden die Absprachen im Strafverfahren - nach Aufforderung der obersten deutschen Gerichte - in der Strafprozessordnung festgeschrieben: Es darf nur über die Strafe verhandelt werden, nicht über den Schuldspruch. Alle Beteiligten dürfen Stellung nehmen und müssen zustimmen, sodass die Öffentlichkeit gewahrt wird. Der Angeklagte muss belehrt werden. - Fehlerhafte Vorschrift: Doch die Bedenken sind nicht ausgeräumt. Der Gesetzgeber sei unehrlich gewesen, als er ins Gesetz schrieb, dass der Richter die Wahrheit herausfinden muss, betont die Strafrechtswissenschaftlerin Weßlau: "Denn durch die Absprache will ich ein Verfahren abkürzen, ich will mir ja gerade die ganze Beweisaufnahme sparen. Dann bleibt aber die Wahrheitsfindung gerade nicht unberührt." Auch die so genannte Unschuldvermutung werde verletzt, so Weßlau: "Denn wenn man sich absprechen will, unterstellt man ja bereits, dass der Anklagevorwurf stimmt", sagt Weßlau. - Zudem bemängeln Kritiker die so genannte Sanktionsschere, die der Richter dem Angeklagten androhen könne: eine besonders niedrige Strafe nach Geständnis und eine besonders hohe nach streitigem Verfahren. Die Position des Richters sei mit den strafprozessualen Grundsätzen - der Richter als unabhängiger, neutraler Dritter bewertet den Fall - ohnehin nicht vereinbar, meint Edda Weßlau. Er dürfe sogar eine Absprache mit dem Ziel eines kurzen Verfahrens bei milder Strafe vorschlagen: "Der ist doch nicht mehr neutral, wenn er sich auf eine Absprache einlässt, bei der die Prämisse gesetzt wird: Der war der Täter - und zwar ungefähr so, wie es in der Anklageschrift steht", empört sich die Juristin. - Italien und die Schweiz als Vorbild? Im Gegensatz dazu finden die Deals im angelsächsischen Rechtsgebiet zwischen Anklage und Verteidigung beziehungsweise Täter statt, während der Richter nur noch abschließend prüft, ob die Absprache rechtmäßig und freiwillig war. In Italien gibt es ebenfalls ein Absprachen-Gesetz. Es sei nicht perfekt, aber besser als die deutsche Regelung, meint Edda Weßlau. Der italienische Richter prüft die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelte Absprache in tatsächlicher Hinsicht, also ob nicht völlig abwegige Dinge gestanden werden. Außerdem prüft er, ob das Strafmaß im Rahmen bleibt sowie die Freiwilligkeit des Geständnisses. "Der Richter ist der Kontrolleur, der prüft, dass niemand über den Tisch gezogen wird - vor allem nicht der Angeklagte", so Edda Weßlau. - Auch in der Schweiz hat der Richter eine solche Kontrollfunktion. "Dort sind die Deals auf Fälle begrenzt, in denen nicht mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann", beschreibt Edda Weßlau das Verfahren. In Europa gibt es kaum ein Land, in dem solche Deals nicht stattfinden. Selbst in Österreich - einer der letzten absprachefreien Staaten - plant man ein entsprechendes Gesetz. In der Praxis finden die alten, informellen Absprachen nach wie vor statt, womöglich häufiger als die gesetzlich geregelten, berichtet Strafverteidiger Jürgen Sauren: "Die Absprachen werden selten so formell behandelt, wie das Gesetz sie vorsieht, ich selbst habe es noch nie so erlebt - obwohl ich vielleicht auch ein Einzelfall bin."
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