Edda Weßlau: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Absolventin der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg, die ehemalige Assistentin von Gerhard Fezer, die Mitherausgeberin der "Kritischen Justiz" und das Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs (2007-11) '''Edda Weßlau''' (* 9. September 1956 in Wolfsburg; † 12. April 2014 in Bremen) war eine kritische deutsche Kriminalwissenschaftlerin.
Die Kriminalwissenschaftlerin '''Edda Weßlau''' (* 9. September 1956 in Wolfsburg; † 12. April 2014 in Bremen) wurde bekannt durch ihre Kritik


Ihre Doktorarbeit über Probleme der Vorfeldermittlung im Strafverfahren (1988) und ihre Habilitation über das Konsensprinzip im Strafverfahren (1994) wurden Standardwerke der Rechtswissenschaften.  
*an der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und
*an der Tendenz, Strafverfahren durch Absprachen zwischen Anklage und Verteidigung (Deals) zu beenden (Weßlau 1989, 2002).  


1995 wurde sie Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht. Sie war
Die Kritik an der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung betrifft die Problematik sog. Vorfeldermittlungen. Das sind Ermittlungen (etwa mittels V-Leuten oder Undercover-Agenten) ohne konkrete Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht im Sinn der Strafprozessordnung begründen. Staatliche Ermittlungen setzen aber nach § 152 II StPO einen solchen Anfangsverdacht voraus. Grund ist das Interesse der Bürger, keinen willkürlichen Ausforschungsermittlungen ausgesetzt zu sein. Im Rechtsstaat soll nicht jeder Bürger als verdächtig, sondern als redlich gelten (sog. Redlichkeitsvermutung; Artikel 20 III, Artikel 1 I GG). Diese Redlichkeitsvermutung stört Polizei und Staatsanwaltschaft, die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mittels V-Leuten und Undercover-Agenten versuchen, mittels "Vorfeldermittlungen" in das Beziehungsnetz und die Organisationsstrukturen einzudringen, um erst damit die erforderlichen Informationen zu gewinnen, die als Anfangsverdacht für einen regulären Strafprozess ausreichen können. Der Schutz der Privatsphäre vor Ausforschungsermittlungen des Staates wird auch durch die gesetzliche Pflicht zur Vorfeldermittlung im Bereich der Geldwäsche (§ 9 I GeldwäscheG) tangiert.  
*Studiendekanin mit Gestaltungskraft
*Dekanin (2005-09)
*Mitdirektorin des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP)
*Mit-Herausgeberin der Schriftenreihe “Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik”.


Sie engagierte sich gegen die Abstempelung der Universität Bremen als rote Kaderschmiede, brachte kritische Theorie in die (bis dato den Praktikern überlassene) Ausbildung im Strafprozessrecht und trat für die verstärkte Respektierung von Studierenden und von Frauen im Universitätsbetrieb ein.
*Der in den USA als ''plea bargaining'' bekannte ''Handel mit Gerechtigkeit'' (K.F. Schumann) ersetzt den Nachweis strafbaren Handelns durch einen verfahrensökonomischen Konsens zwischen Anklage und Verteidigung, das Verfahren durch einen Kompromiss zu beenden. Dabei kann ein Unschuldiger so unter Druck gesetzt werden, dass er aus Furcht vor einer langen Freiheitsstrafe eine im Vergleich dazu mildere Sanktion in Kauf nimmt und sich wider besseres Wissen schuldig bekennt.  


Sie
 
Nach Absolvierung der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg und einer Zeit als Assistentin des Strafprozessualisten Gerhard Fezer wurde die Mitherausgeberin der "Kritischen Justiz" im Jahre 1995 Professorin für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Bremen. Ihre Dissertation über Probleme der Vorfeldermittlung im Strafverfahren (1988) und ihre Habilitationsschrift über das Konsensprinzip im Strafverfahren (1994) hatten ihr zu dieser Zeit bereits hohes Ansehen verschafft.
 
In Bremen war sie Studiendekanin und (von 2005-2009) Dekanin, Mitdirektorin des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP), Mit-Herausgeberin der Schriftenreihe “Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik” und Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs.
 
Sie  


*beförderte den Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Fachbereich und Justizsenator, der zu verstärkten personellen Verbindungen führte (Praktiker als Honorarprofessoren; Hochschullehrer auf Richterstellen)  
*beförderte den Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Fachbereich und Justizsenator, der zu verstärkten personellen Verbindungen führte (Praktiker als Honorarprofessoren; Hochschullehrer auf Richterstellen)  
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