Edda Weßlau: Unterschied zwischen den Versionen

35 Bytes entfernt ,  22:27, 22. Apr. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Ihre Doktorarbeit über Probleme der Vorfeldermittlung im Strafverfahren (1988) und ihre Habilitation über das Konsensprinzip im Strafverfahren (1994) wurden Standardwerke der Rechtswissenschaften.  
Ihre Doktorarbeit über Probleme der Vorfeldermittlung im Strafverfahren (1988) und ihre Habilitation über das Konsensprinzip im Strafverfahren (1994) wurden Standardwerke der Rechtswissenschaften.  


1995 wurde sie Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht. Sie war Studiendekanin mit Gestaltungskraft und dann Dekanin (2005-09), wie war Mitdirektorin des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP) und agierte auch als Mit-Herausgeberin der Schriftenreihe “Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik”.
1995 wurde sie Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht. Sie war
*Studiendekanin mit Gestaltungskraft
*Dekanin (2005-09)
*Mitdirektorin des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP)
*Mit-Herausgeberin der Schriftenreihe “Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik”.


Sie engagierte sich gegen die Abstempelung der Universität Bremen als rote Kaderschmiede, brachte kritische Theorie in die (bis dato den Praktikern überlassene) Ausbildung im Strafprozessrecht und trat für die verstärkte Respektierung von Studierenden und von Frauen im Universitätsbetrieb ein.
Sie engagierte sich gegen die Abstempelung der Universität Bremen als rote Kaderschmiede, brachte kritische Theorie in die (bis dato den Praktikern überlassene) Ausbildung im Strafprozessrecht und trat für die verstärkte Respektierung von Studierenden und von Frauen im Universitätsbetrieb ein.
31.738

Bearbeitungen