Dunkelfeld: Unterschied zwischen den Versionen

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*„Feld“ deutet an, dass es sich auf einen bestimmten abgrenzbaren Aspekt einer übergeordneten Kategorie oder Größe bezieht
*„Feld“ deutet an, dass es sich auf einen bestimmten abgrenzbaren Aspekt einer übergeordneten Kategorie oder Größe bezieht


Ferner stimmen alle Definitionen darin überein, dass es sich beim Dunkelfeld um Erscheinungen handelt, die sich auf die Sichtbarkeit und Sichtbarmachung kriminellen Verhaltens beziehen. In diesem Sinne bezieht sich das Dunkelfeld auf die Diskrepanz zwischen einer objektiv vorhandenen Realität und einer Erkennung, Registrierung, Benennung oder Verwertung selbiger. Es beschreibt daher eine objektiv vorhandene Realität, über die sämtliche realitätsbeschreibenden Informationen fehlen. Hierunter werden sowohl personenbezogene Informationen, als auch sachbezogene Informationen verstanden. Deshalb ist die „angenommene“ Realität auch nicht sichtbar, ihr tatsächliches Vorhandensein kann, bzw. wird, lediglich vermutet (vgl. Sack, 1985)
Ferner stimmen alle Definitionen darin überein, dass es sich beim Dunkelfeld um Erscheinungen handelt, die sich auf die Sichtbarkeit und Sichtbarmachung kriminellen Verhaltens beziehen. In diesem Sinne bezieht sich das Dunkelfeld auf die Diskrepanz zwischen einer objektiv vorhandenen Realität und einer Erkennung, Registrierung, Benennung oder Verwertung selbiger. Es beschreibt daher eine objektiv vorhandene Realität, über die sämtliche realitätsbeschreibenden Informationen fehlen. Hierunter werden sowohl personenbezogene Informationen, als auch sachbezogene Informationen verstanden. Deshalb ist die „angenommene“ Realität auch nicht sichtbar, ihr tatsächliches Vorhandensein kann, bzw. wird, lediglich vermutet (vgl. [[Sack]], 1985)


''Übersicht über die in der Literatur verwendeten Definitionen''
''Übersicht über die in der Literatur verwendeten Definitionen''
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e) die Zahl aller tatsächlich begangenen, aber nicht abgeurteilten Straftaten (a&nbsp;+&nbsp;b&nbsp;+&nbsp;c)<br>
e) die Zahl aller tatsächlich begangenen, aber nicht abgeurteilten Straftaten (a&nbsp;+&nbsp;b&nbsp;+&nbsp;c)<br>
f) die Zahl aller tatsächlich begangenen, aber nicht geahndeten Straftaten (a&nbsp;+&nbsp;b&nbsp;+&nbsp;c&nbsp;+&nbsp;d)<br>
f) die Zahl aller tatsächlich begangenen, aber nicht geahndeten Straftaten (a&nbsp;+&nbsp;b&nbsp;+&nbsp;c&nbsp;+&nbsp;d)<br>
Die Definitionen a, e und f sind am gebräuchlichsten. (Schwind, 1975, auch. Rupprecht, 1995, Pfeiffer/Scheerer, 1979)
Die Definitionen a, e und f sind am gebräuchlichsten. ([[Schwind]], 1975, auch. Rupprecht, 1995, [[Pfeiffer]]/[[Scheerer]], 1979)


==== Wie wurde der Begriff in der Vergangenheit benutzt? ====
==== Wie wurde der Begriff in der Vergangenheit benutzt? ====