Dunkelfeld: Unterschied zwischen den Versionen

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*Das nicht Vorhandensein eines Dunkelfeldes bedarf einer totalen Verhaltenstransparenz. Das bedeutet, dass formelle oder informelle Instanzen über kurz oder lang alles was ein Individuum tut oder unterlässt erfahren. Dies ist nach Popitz nicht möglich, denn in einer Gesellschaft herrscht immer nur ein partielles Wissen voneinander vor, ein Teil des individuellen Verhaltens bleibt auch in den engsten sozialen Bindungen im Verborgenen, ganz zu schweigen von der Bereitschaft bestimmte Informationen an Institutionen wie z.B. Polizei oder Gerichte weiterzugeben.  
*Das nicht Vorhandensein eines Dunkelfeldes bedarf einer totalen Verhaltenstransparenz. Das bedeutet, dass formelle oder informelle Instanzen über kurz oder lang alles was ein Individuum tut oder unterlässt erfahren. Dies ist nach Popitz nicht möglich, denn in einer Gesellschaft herrscht immer nur ein partielles Wissen voneinander vor, ein Teil des individuellen Verhaltens bleibt auch in den engsten sozialen Bindungen im Verborgenen, ganz zu schweigen von der Bereitschaft bestimmte Informationen an Institutionen wie z.B. Polizei oder Gerichte weiterzugeben.  
*Popitz wirft die Frage auf, ob ein soziales Normsystem überhaupt in der Lage wäre, die Masse an Normbrüchen auszuhalten, ohne dabei seine eigene Existenzberechtigung in Frage zu ziehen. Das bedeutet, das die Geltungsberechtigung einzelner Normen und als deren Summe, die des ganzen Normsystems zusammenbrechen würde, wenn sich die einzelnen Gesellschaftsmitglieder über das wahre Ausmaß der Normbrüche im Klaren wären.  
*Popitz wirft die Frage auf, ob ein soziales Normsystem überhaupt in der Lage wäre, die Masse an Normbrüchen auszuhalten, ohne dabei seine eigene Existenzberechtigung in Frage zu ziehen. Das bedeutet, das die Geltungsberechtigung einzelner Normen und als deren Summe, die des ganzen Normsystems zusammenbrechen würde, wenn sich die einzelnen Gesellschaftsmitglieder über das wahre Ausmaß der Normbrüche im Klaren wären.  
~- Die Notwendigkeit eines Dunkelfeldes zeigt sich bei Popitz am Deutlichsten in dem von ihm aufgezeigten Zusammenhang zwischen Normbruch und Sanktion. Denn die Sanktion ist der entscheidende Faktor, welcher zur Aufrechterhaltung der Normgültigkeit beiträgt. Das Sanktionssystem wäre aber mit der Fülle der tatsächlich begangenen Normbrüche zweifelsohne überfordert, was zu einem Zusammenbruch führen würde. Nach Popitz ist daher die Nichtentdeckung von Normbrüchen zur Entlastung der Sanktionskomponente wesentlich. Doch auch wenn das Sanktionssystem diese Mehrbelastung tragen könnte, würden die Sanktion und auch der Normbruch ihren Ausnahmecharakter verlieren, was wiederum die Geltungsstruktur der Normen in Frage stellt, wodurch die Schutzfunktion des Sanktionssystems hinfällig wird. (Popitz, 1968)
*Die Notwendigkeit eines Dunkelfeldes zeigt sich bei Popitz am Deutlichsten in dem von ihm aufgezeigten Zusammenhang zwischen Normbruch und Sanktion. Denn die Sanktion ist der entscheidende Faktor, welcher zur Aufrechterhaltung der Normgültigkeit beiträgt. Das Sanktionssystem wäre aber mit der Fülle der tatsächlich begangenen Normbrüche zweifelsohne überfordert, was zu einem Zusammenbruch führen würde. Nach Popitz ist daher die Nichtentdeckung von Normbrüchen zur Entlastung der Sanktionskomponente wesentlich. Doch auch wenn das Sanktionssystem diese Mehrbelastung tragen könnte, würden die Sanktion und auch der Normbruch ihren Ausnahmecharakter verlieren, was wiederum die Geltungsstruktur der Normen in Frage stellt, wodurch die Schutzfunktion des Sanktionssystems hinfällig wird. (Popitz, 1968)


Die Bedeutung des Dunkelfeldes für die Geltungsstruktur von Normen diskutiert auch Klaus Lüddersen in seiner Schrift „Strafrecht und Dunkelziffer“ (1972) Dabei geht er auf die Funktionen ein, welche dem Dunkelfeld in der Diskussion um das Strafbedürfnis bei einzelnen Delikten zugesprochen werden. So ist das Dunkelfeld:
Die Bedeutung des Dunkelfeldes für die Geltungsstruktur von Normen diskutiert auch Klaus Lüddersen in seiner Schrift „Strafrecht und Dunkelziffer“ (1972) Dabei geht er auf die Funktionen ein, welche dem Dunkelfeld in der Diskussion um das Strafbedürfnis bei einzelnen Delikten zugesprochen werden. So ist das Dunkelfeld:
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