Drohneneinsatz vom 4.Oktober in Mir Ali/Pakistan: Unterschied zwischen den Versionen

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== Strafbarkeit==  
== Strafbarkeit==  
=== Völkerstrafgesetzbuch ===
=== Völkerstrafgesetzbuch ===
* Tötung des B.E. nach VStGB nicht strafbar, da kein Kriegsverbrechen (§§ 8 ff VStBG) vorliege (nicht gegen Zivilbevölkerung gerichtet)
* Tötung des B.E. nach VStGB ist nach Meinung des GBA nicht strafbar, da kein Kriegsverbrechen (§§ 8 ff VStBG) vorliege (nicht gegen Zivilbevölkerung gerichtet)
 
=== Allgemeines Strafrecht ===
=== Allgemeines Strafrecht ===
§ 211 StGB Mord: objektiver und subjektiver Tatbestand sind nach Meinung des Generalbundesanwalts erfüllt. Es mangle aber an der Rechtswidrigkeit, da die Tat völkerrechtlich zulässig und damit strafrechtlich gerechtfertigt sei.
§ 211 StGB Mord: objektiver und subjektiver Tatbestand sind nach Meinung des Generalbundesanwalts erfüllt. Es mangle aber an der Rechtswidrigkeit, da die Tat völkerrechtlich zulässig und damit strafrechtlich gerechtfertigt sei.
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