Drohneneinsatz vom 4.Oktober in Mir Ali/Pakistan: Unterschied zwischen den Versionen

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* es gebe kein Verbot von [targeted killings|gezielte Tötung] im humanitären Völkerrecht
* es gebe kein Verbot von [targeted killings|gezielte Tötung] im humanitären Völkerrecht
== Kritik an der Entscheidung ==
== Kritik an der Entscheidung ==
Die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft ist unter juristischen Gesichtspunkten mehrfach detailliert kritisiert worden.
Die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft ist unter juristischen Gesichtspunkten durch den Münchner Richter Markus Löffelmann mehrfach detailliert kritisiert worden:
* Löffelmann, Markus: Gezielte Tötungen durch Kampfdrohnen. In. recht|politik. unabhängiges Forum für gute Rechtspolitik, 21.08.2013
* Löffelmann, Markus: Rechtfertigung gezielter Tötungen durch Kampfdrohnen, in: Juristische Rundschau 2013, 496-513.
* Löffelmann, Markus: Der Einsatz von Kampfdrohnen zur Terrorismusbekämpfung im Schnittpunkt von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsstandards, in: Kritische Justiz, 2013, 372-382.
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