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* es gebe kein Verbot von [targeted killings|gezielte Tötung] im humanitären Völkerrecht | * es gebe kein Verbot von [targeted killings|gezielte Tötung] im humanitären Völkerrecht | ||
== Kritik an der Entscheidung == | == Kritik an der Entscheidung == | ||
Die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft ist unter juristischen Gesichtspunkten mehrfach detailliert kritisiert worden. | Die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft ist unter juristischen Gesichtspunkten durch den Münchner Richter Markus Löffelmann mehrfach detailliert kritisiert worden: | ||
* Löffelmann, Markus: Gezielte Tötungen durch Kampfdrohnen. In. recht|politik. unabhängiges Forum für gute Rechtspolitik, 21.08.2013 | |||
* Löffelmann, Markus: Rechtfertigung gezielter Tötungen durch Kampfdrohnen, in: Juristische Rundschau 2013, 496-513. | |||
* Löffelmann, Markus: Der Einsatz von Kampfdrohnen zur Terrorismusbekämpfung im Schnittpunkt von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsstandards, in: Kritische Justiz, 2013, 372-382. |
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