Disziplinarmaßnahmen (im Strafvollzug): Unterschied zwischen den Versionen

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Hierzu wird versucht, alle gesetzlichen Vorgaben darzustellen, die hiermit in Verbindung stehen, ihre Inhalte und Zwecke zu erläutern, und eine Überleitung zu ihrer Anwendung in der Praxis zu schaffen. Bezogen wird sich hierbei aufgrund der Komplexität des Themas, soweit nicht anders erwähnt, auf den Erwachsenenstrafvollzug; Jugendliche Inhaftierte und ihre gesonderten gesetzlichen Regelungen bleiben ausgenommen.
Hierzu wird versucht, alle gesetzlichen Vorgaben darzustellen, die hiermit in Verbindung stehen, ihre Inhalte und Zwecke zu erläutern, und eine Überleitung zu ihrer Anwendung in der Praxis zu schaffen. Bezogen wird sich hierbei aufgrund der Komplexität des Themas, soweit nicht anders erwähnt, auf den Erwachsenenstrafvollzug; Jugendliche Inhaftierte und ihre gesonderten gesetzlichen Regelungen bleiben ausgenommen.


== § 17 Abs. 3 StVollzG - Die „milde Vorstufe“ einer Disziplinarstrafe ==
==§ 17 Abs. 3 StVollzG - Die „milde Vorstufe“ einer Disziplinarstrafe==




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