Diskussion:Kinderdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ob Kinderdelinquenz tatsächlich als "abweichendes" Verhalten bezeichnet werden sollte? Gehört zum Abweichen nicht das Wissen darum dazu? Kann das bei einem Kind stets vorausgesetzt werden?
Ob Kinderdelinquenz tatsächlich als "abweichendes" Verhalten bezeichnet werden sollte? Gehört zum Abweichen nicht das Wissen darum dazu? Kann das bei einem Kind stets vorausgesetzt werden?
===Möglichkeiten der formellen Sozialkontrolle in Deutschland zur Bekämpfung der Kinderdelinquenz===
Neben den §§ des StGB sind es vor allem BGB und KJHG (SGB VIII), die hier Eingriffsmöglichkeiten bieten (insbesondere § 1666 BGB zur Kindeswohlgefährdung). Nichtsdestotrotz sehe ich die Eingriffsmöglichkeiten damit keineswegs optimistisch und schon gar nicht die "Sozialkontrolle (...) umfassend und differenziert" in ihrer Reaktion auf Kinderdelinquenz. Denn tatsächlich müsste jeweils eine pädagogische Intervention erfolgen, und dafür sind Konzepte gerade ziemlich mau. Die Akademie in Bad Boll veranstaltet jetzt im November eine Tagung, die sich mit sogenannten "Problemkids" oder "Drei-Sterne-Kids (Nutzer (sic!) von Psychiatrie, Jugendhilfe und Polizei/Justiz)" beschäftigt. Aus dem Tagungsprogramm spricht die nackte Angst des Fachpersonals, mit ihren Interventionskonzepten am Ende zu sein.
[bearbeiten]Aktuelle politische und gesellschaftliche Diskussionen zur Kinderdelinquenz
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