Diskussion:Kinderdelinquenz

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Ursprungsversion des Beitrags stammte von Juleka Schulte Ostermann

Kritik an der Ursprungsversion

PKS

Warum soll denn die PKS das einzig adäquate Mittel zur Aussage über Kinderdelinquenz sein? Die PKS sagt kaum etwas über das Verhalten von Kindern, sondern vielmehr etwas über das Verhalten von Polizisten und Anzeigestellern aus!

Ursachen von Kinderdelinquenz

Zu den Ursachen von Kinderdelinquenz: die Aussage, "Deshalb ist m.E. davon auszugehen, dass eine der Entstehungsbedingungen für Kinderdelinquenz das junge Alter ist" ist an Banalität nicht zu überbieten. Man kann auch feststellen: Männergewalt hat auch was mit Männern zu tun aber was soll das denn erklären?!

Können Kinder "abweichen"?

Ob Kinderdelinquenz tatsächlich als "abweichendes" Verhalten bezeichnet werden sollte? Gehört zum Abweichen nicht das Wissen darum dazu? Kann das bei einem Kind stets vorausgesetzt werden?

Möglichkeiten der formellen Sozialkontrolle in Deutschland zur Bekämpfung der Kinderdelinquenz

Neben den §§ des StGB sind es vor allem BGB und KJHG (SGB VIII), die hier Eingriffsmöglichkeiten bieten (insbesondere § 1666 BGB zur Kindeswohlgefährdung). Nichtsdestotrotz sehe ich die Eingriffsmöglichkeiten damit keineswegs optimistisch und schon gar nicht die "Sozialkontrolle (...) umfassend und differenziert" in ihrer Reaktion auf Kinderdelinquenz. Denn tatsächlich müsste jeweils eine pädagogische Intervention erfolgen, und dafür sind Konzepte gerade ziemlich mau. Die Akademie in Bad Boll veranstaltet jetzt im November eine Tagung, die sich mit sogenannten "Problemkids" oder "Drei-Sterne-Kids (Nutzer (sic!) von Psychiatrie, Jugendhilfe und Polizei/Justiz)" beschäftigt. Aus dem Tagungsprogramm spricht die nackte Angst des Fachpersonals, mit ihren Interventionskonzepten am Ende zu sein. [bearbeiten]Aktuelle politische und gesellschaftliche Diskussionen zur Kinderdelinquenz

Einschätzung der im April 2009 erstellten Version von Brigitte Koch

Das ist jetzt eine wesentlich erweiterte und verbesserte Fassung. Sie könnte jedoch weiter verbessert werden. Dazu einige Vorschläge:

  • Beim Punkt "Begriffliche Abgrenzung" sollte verdeutlicht werden, ob der Artikel über "Kinder" im deutschen Sinne (bis 14 Jahre) oder im Sinne der UNO (bis 18 Jahre) handeln soll. Nur darum geht es bei der begrifflichen Abgrenzung.
  • beim Punkt "Sanktionierung von Kinderdelinquenz in Deutschland" wäre deutlich zu machen, dass eine strafrechtliche Sanktionierung ausscheidet, dass aber die Polizei notwendigerweise erst bei der Aufklärung von Straftaten feststellt, dass es sich bei den Tätern um "Kinder" handelt. Manchmal muss das Alter sogar durch Sachverständige geklärt werdeb. Nach Klärung muss die Polizei die Sache dann an die Jugendhilfebehörden abgeben.
  • wo im Text etwas behauptet wird, sollte es mit Quellen belegt werden (das betrifft weniger die juristischen als die sozialwissenschaftlichen Partien).

Woozle 18:27, 1. Mai 2009 (CEST)