Diskussion:Folterdiskussion in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Rechtslage (absolutes Folterverbot) folgt der ethischen Einsicht, insofern steht sich da nichts gegenüber meint --[[Benutzer:Alexander Arndt|Alexander Arndt]] 16:47, 28. Jun 2009 (CEST) | Die Rechtslage (absolutes Folterverbot) folgt der ethischen Einsicht, insofern steht sich da nichts gegenüber meint --[[Benutzer:Alexander Arndt|Alexander Arndt]] 16:47, 28. Jun 2009 (CEST) | ||
::Der Artikel behandelt ja mehrere (zeitlich hunderte von Jahren auseinanderliegende) Folterdiskussionen. Vielleicht sollte man eine Verschiebung nach "Folterdiskussion'''en'''" in Deutschland erwägen? -- [[Benutzer:Kruwi|kruwi]] 16:02, 30. Jun 2009 (CEST) |
Version vom 30. Juni 2009, 16:02 Uhr
Der Artikel bräuchte noch 1-2 prägnante Einleitungssätze vor dem ersten Gliederungsabschnitt. -- kruwi 10:51, 27. Jun 2009 (CEST)
Die Rechtslage (absolutes Folterverbot) folgt der ethischen Einsicht, insofern steht sich da nichts gegenüber meint --Alexander Arndt 16:47, 28. Jun 2009 (CEST)
- Der Artikel behandelt ja mehrere (zeitlich hunderte von Jahren auseinanderliegende) Folterdiskussionen. Vielleicht sollte man eine Verschiebung nach "Folterdiskussionen" in Deutschland erwägen? -- kruwi 16:02, 30. Jun 2009 (CEST)