Differenzierung im Strafvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 30: Zeile 30:


'''Fazit'''
'''Fazit'''
Die skizzierte Abstufung vollzuglicher Standards muss einerseits differenziert genug sein, um Unterschiede hinsichtlich Betreuung und Sicherung erkennbar werden zu lassen. Andererseits darauf die Differenzierung nicht zu feingliederig sein, damit sie für Gefangene (und gleichermaßen für Mitarbeiter) noch transparent und nachvollziehbar bleibt.  
Die skizzierte Abstufung vollzuglicher Standards muss einerseits differenziert genug sein, um Unterschiede hinsichtlich Betreuung und Sicherung erkennbar werden zu lassen. Andererseits darauf die Differenzierung nicht zu feingliederig sein, damit sie für Gefangene (und gleichermaßen für Mitarbeiter) noch transparent und nachvollziehbar bleibt.  


Zeile 37: Zeile 38:


Literaturhinweis/ weblinks
Literaturhinweis/ weblinks
Franz von Liszt: Der Zweckgedanke im Strafrecht, 1882/83
Franz von Liszt: Der Zweckgedanke im Strafrecht, 1882/83
[http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugspolitik] 17.10., 14.30 h
[http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugspolitik] 17.10., 14.30 h
[http://hamburg.de/.../justizvollzugsanstalten/billwerder/Informationen_20JVA_20Billwerder,property=source.pdf]
[http://hamburg.de/.../justizvollzugsanstalten/billwerder/Informationen_20JVA_20Billwerder,property=source.pdf]
12

Bearbeitungen