Der Mord im Zusammenhang des Tötens: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 90: Zeile 90:


*Besonderheiten: germanisches Recht. § 211.  
*Besonderheiten: germanisches Recht. § 211.  
*Verboten ist nicht, dass der Mensch einen Menschen tötet, sondern dass ein Mensch auf eigene Rechnung ohne staatliche Billigung oder staatlichen Befehl einen Menschen tötet. Er soll nicht seinem Egoismus folgen, sondern der Autorität gehorchen. Wenn die sagt: töte, dann hat er zu töten; wenn die sagt: töte nicht, dann hat er nicht zu töten. Das höhere Gebot ist also der Gehorsam gegenüber Autorität.
== Die Tötung trotz Verbots ==
=== Der egoistische Mord: Impunität und Neutralisationstechniken ===
*Impunitätserwartung; discounting the future; egoismus; kontrolltheorien
*Neutralisationstechniken; Jack Katz
=== Der altruistische Mord: Impunität und Konformität (Autorität; Neutralisationstechniken) ===
*Welzer: Ethik des Tötens
*Impunitätserwartung
*




31.738

Bearbeitungen