Dei delitti e delle pene: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 40: Zeile 40:
*Vorbildwirkung des Souveräns, der die Todesstrafe abgeschafft hat und damit nicht mehr zum Mörder wird.
*Vorbildwirkung des Souveräns, der die Todesstrafe abgeschafft hat und damit nicht mehr zum Mörder wird.
*Belohnung der Tugend; Erziehung.
*Belohnung der Tugend; Erziehung.
*Milde Strafen, keine willkürlichen Begnadigungen: „Man erwäge indessen, daß die Milde die Tugend des Gesetzgebers als nicht des Vollziehers der Gesetze ist, sie im Gesetzbuch selber leuchten muß,...(Beccaria 1966: 176).
*Vernünftige und milde Gesetze statt willkürlicher Begnadigungen: "Mit der Milderung der Strafen werden Milde und Verzeihen weniger notwendig. (...) Die Milde (...) müßte bei einer vollkommenen Gesetzgebung, wo die Strafen milde sind und das Gerichtsverfahren auf geregelte und zügige Weise vor sich geht, ausgeschlossen sein" (1966: 156).
*Durchsetzung des Grundsatzes „nulla poena sine lege“
*Durchsetzung des Grundsatzes „nulla poena sine lege“
*Beschränkung der Strafbarkeit auf sozialschädliches Verhalten. Einziger Maßstab für die Beurteilung von Strafen ist der Schaden, der der Allgemeinheit und Einzelpersonen zugefügt wird.
*Beschränkung der Strafbarkeit auf sozialschädliches Verhalten. Einziger Maßstab für die Beurteilung von Strafen ist der Schaden, der der Allgemeinheit und Einzelpersonen zugefügt wird.
31.738

Bearbeitungen