DNA-Analyse

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Die Analyse von biologischem Spurenmaterial (DNA-Analyse) ist eine kriminaltechnische Innovation aus dem ausgehenden 20. Jahrhundert, die es erlaubt, auf der Grundlage geringster Mengen Personen zu identifizieren. Bei Sexual- und Tötungsdelikten, aber auch in anderen Fällen schwerer Kriminalität ist die DNA-Analyse mittlerweile zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel bei der Führung von Sachbeweisen geworden.

"DNA-analytische Untersuchungen werden durch die besondere Struktur der Erbsubstanz des Menschen, der DesoxyriboNucleinSäure, abgekürzt DNS oder üblicherweise DNA (mit "A" für acid) möglich. Auf diesem, in der Form einer verdrehten Strickleiter aufgebauten Molekül, sind verschlüsselt alle Erbanlagen eines Menschen, die sogenannten "Gene", angeordnet.

Untergebracht ist die DNA in allen Zellkernen, in Verpackungseinheiten, die "Chromosomen" genannt werden. Eine Besonderheit der DNA ist, dass die erwähnten Gene nur einen kleinen Anteil des langen leiterartigen Moleküls in Anspruch nehmen. Der weitaus größte Teil der DNA (über 90%) trägt keine solchen Erbanlagen, er wird daher als "nicht kodierend" bezeichnet. In diesen Abschnitten findet die kriminaltechnische DNA-Analyse statt, da hier kurze Stücke auftreten, die zwar keine genetischen Informationen tragen, jedoch bei jedem Menschen ein für ihn charakteristisches Muster aufweisen. Diese Muster sichtbar zu machen und sie mit dem Muster aus Vergleichproben von Personen zu vergleichen ist die Aufgabe der forensischen DNA-Analytik.

Die eigentliche Revolution in der DNA-Analytik fand mit dem Einsatz der sogenannten PCR-Technik statt. Diese Abkürzung steht für Polymerase Chain Reaction, also für eine biochemische Kettenreaktion. Im Verlauf dieser Reaktion werden kleinste Abschnitte des DNA-Fadens im Labor künstlich millionenfach angereichert. Bei dieser Anreicherung werden jeweils absolut identische Kopien der Ausgangs-DNA-Stücke hergestellt und zur Sichtbarmachung farblich markiert. So kann im Regelfall selbst aus geringstem Spurenmaterial ein ausreichendes DNA-Profil gewonnen werden. Somit unterliegt die Art der auswertbaren körperzellhaltigen Spuren nahezu keiner Einschränkung mehr. Auch geringstes oder älteres Spurenmaterial kann einer Auswertung zugeführt werden" (Polizei Rheinland-Pfalz 2008).


Quellen