DNA-Analyse: Unterschied zwischen den Versionen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Um der gestiegenen Bedeutung der DNA-Analyse Rechnung zu tragen, wurde sowohl die Durchführung einer DNA-Analyse als auch der betroffene Personenkreis besonders gesetzlich geregelt. Dies erfolgte mit 2 Gesetzen, dem Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse vom 17.03.1997 und dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz vom 11.09.1998 . | Um der gestiegenen Bedeutung der DNA-Analyse Rechnung zu tragen, wurde sowohl die Durchführung einer DNA-Analyse als auch der betroffene Personenkreis besonders gesetzlich geregelt. Dies erfolgte mit 2 Gesetzen, dem Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse vom 17.03.1997 und dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz vom 11.09.1998 . | ||
Diese regeln die Zulässigkeit und Durchführung der DNA-Analyse in Strafverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung der dabei gewonnenen Daten in einer DNA-Analyse-Datei. | Diese regeln die Zulässigkeit und Durchführung der DNA-Analyse in Strafverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung der dabei gewonnenen Daten in einer DNA-Analyse-Datei." | ||
Einige aufsehenerregnde Fälle in Rheinland-Pfalz | Einige aufsehenerregnde Fälle in Rheinland-Pfalz | ||
Zeile 66: | Zeile 48: | ||
Da eineiige Zwillinge über identische DNA-Muster verfügen, kann die DNA-Analyse nicht aufklären, ob eine Spur von Zwilling A oder B stammt. Da sie aber über nicht-identische Fingerabdrücke verfügen, könnte hier die Daktyloskopie weiterhelfen. | Da eineiige Zwillinge über identische DNA-Muster verfügen, kann die DNA-Analyse nicht aufklären, ob eine Spur von Zwilling A oder B stammt. Da sie aber über nicht-identische Fingerabdrücke verfügen, könnte hier die Daktyloskopie weiterhelfen. | ||
==Geschichte== | |||
- 1985 | |||
Entdeckung von hochvariablen Regionen im nichtkodierenden Bereich des menschlichen Erbguts (DNA) durch Alec Jeffreys. Damit wurde die wissenschaftliche Grundlage für die DNA-Analyse geschaffen. | |||
- 1990 | |||
Bundesweite Einführung des genetischen Fingerabdrucks (RFLP-Technik) in die forensische Praxis. So auch im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Im selben Jahr fällt der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil: Die DNA-Analyse im Sinne des § 81 a StPO (körperliche Untersuchung) ist zur Aufklärung von Straftaten grundsätzlich zulässig. | |||
- 1992/1993 | |||
Einführung der PCR-Methode als Weiterentwicklung des genetischen Fingerabdrucks am LKA Rheinland-Pfalz. | |||
- 1995/1996 | |||
Verstärktes Auftreten osteuropäischer Tätergruppierungen im Bundesgebiet; auch in Rheinland-Pfalz verbunden mit einem Anstieg der Seriendelikte im Bereich der schweren Eigentumskriminalität. Bildung mehrerer Sonderkommissionen. | |||
- 1996 | |||
Einrichtung der bundesweit ersten DNA-Datei (DNA-Spurendokumentation) im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz unter Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. | |||
Durch die damit erstmals mögliche DV-gestützte Recherche von Tatortspuren mit DNA-Profilen von Beschuldigten konnten entscheidende Aufklärungserfolge bei diesen Serienstraftaten erzielt werden. | |||
- 1997 | |||
Das Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse tritt in Kraft. Vor dem Hintergrund verschiedener Sexualmorde an Kindern entbrennt eine Diskussion über die Notwendigkeit einer bundesweiten DNA-Datenbank. Sie hat die Einrichtung einer Bund-Länder-Projektgruppe mit maßgeblicher Beteiligung von Rheinland-Pfalz zur Folge. Bezüglich einer geplanten Bundesdatei wurde auf die Anregungen aus Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der dort gesammelten Erfahrungen zurückgegriffen. | |||
- 1998 | |||
Beim Bundeskriminalamt (BKA) wird eine DNA-Analyse-Datei eingerichtet. | |||
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz tritt in Kraft. Es bringt eine Ausweitung des Adressatenkreises mit dem Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren mit sich. Damit wird das Anwendungsgebiet der DNA-Analyse erheblich ausgeweitet. In den Folgejahren wird die Datei stetig erweitert und umfasst zum Jahresende 2002 ca. 243.000 Datensätze, davon 211.000 Straftäter und 32.000 Spuren aus ungeklärten Straftaten. | |||