DNA-Analyse: Unterschied zwischen den Versionen

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Um der gestiegenen Bedeutung der DNA-Analyse Rechnung zu tragen, wurde sowohl die Durchführung einer DNA-Analyse als auch der betroffene Personenkreis besonders gesetzlich geregelt. Dies erfolgte mit 2 Gesetzen, dem Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse vom 17.03.1997 und dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz vom 11.09.1998 .
Um der gestiegenen Bedeutung der DNA-Analyse Rechnung zu tragen, wurde sowohl die Durchführung einer DNA-Analyse als auch der betroffene Personenkreis besonders gesetzlich geregelt. Dies erfolgte mit 2 Gesetzen, dem Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse vom 17.03.1997 und dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz vom 11.09.1998 .


Diese regeln die Zulässigkeit und Durchführung der DNA-Analyse in Strafverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung der dabei gewonnenen Daten in einer DNA-Analyse-Datei.
Diese regeln die Zulässigkeit und Durchführung der DNA-Analyse in Strafverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung der dabei gewonnenen Daten in einer DNA-Analyse-Datei."


Entwicklung des Genetischen Fingerabdrucks
- 1985
Entdeckung von hochvariablen Regionen im nichtkodierenden Bereich des menschlichen Erbguts (DNA) durch Alec Jeffreys. Damit wurde die wissenschaftliche Grundlage für die DNA-Analyse geschaffen.
- 1990
Bundesweite Einführung des genetischen Fingerabdrucks (RFLP-Technik) in die forensische Praxis. So auch im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Im selben Jahr fällt der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil: Die DNA-Analyse im Sinne des § 81 a StPO (körperliche Untersuchung) ist zur Aufklärung von Straftaten grundsätzlich zulässig.
- 1992/1993
Einführung der PCR-Methode als Weiterentwicklung des genetischen Fingerabdrucks am LKA Rheinland-Pfalz.
- 1995/1996
Verstärktes Auftreten osteuropäischer Tätergruppierungen im Bundesgebiet; auch in Rheinland-Pfalz verbunden mit einem Anstieg der Seriendelikte im Bereich der schweren Eigentumskriminalität. Bildung mehrerer Sonderkommissionen.
- 1996
Einrichtung der bundesweit ersten DNA-Datei (DNA-Spurendokumentation) im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz unter Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Durch die damit erstmals mögliche DV-gestützte Recherche von Tatortspuren mit DNA-Profilen von Beschuldigten konnten entscheidende Aufklärungserfolge bei diesen Serienstraftaten erzielt werden.
- 1997
Das Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse tritt in Kraft. Vor dem Hintergrund verschiedener Sexualmorde an Kindern entbrennt eine Diskussion über die Notwendigkeit einer bundesweiten DNA-Datenbank. Sie hat die Einrichtung einer Bund-Länder-Projektgruppe mit maßgeblicher Beteiligung von Rheinland-Pfalz zur Folge. Bezüglich einer geplanten Bundesdatei wurde auf die Anregungen aus Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der dort gesammelten Erfahrungen zurückgegriffen.
- 1998
Beim Bundeskriminalamt (BKA) wird eine DNA-Analyse-Datei eingerichtet.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz tritt in Kraft. Es bringt eine Ausweitung des Adressatenkreises mit dem Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren mit sich. Damit wird das Anwendungsgebiet der DNA-Analyse erheblich ausgeweitet. In den Folgejahren wird die Datei stetig erweitert und umfasst zum Jahresende 2002 ca. 243.000 Datensätze, davon 211.000 Straftäter und 32.000 Spuren aus ungeklärten Straftaten.


Einige aufsehenerregnde Fälle in Rheinland-Pfalz
Einige aufsehenerregnde Fälle in Rheinland-Pfalz
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Da eineiige Zwillinge über identische DNA-Muster verfügen, kann die DNA-Analyse nicht aufklären, ob eine Spur von Zwilling A oder B stammt. Da sie aber über nicht-identische Fingerabdrücke verfügen, könnte hier die Daktyloskopie weiterhelfen.
Da eineiige Zwillinge über identische DNA-Muster verfügen, kann die DNA-Analyse nicht aufklären, ob eine Spur von Zwilling A oder B stammt. Da sie aber über nicht-identische Fingerabdrücke verfügen, könnte hier die Daktyloskopie weiterhelfen.
==Geschichte==
- 1985
Entdeckung von hochvariablen Regionen im nichtkodierenden Bereich des menschlichen Erbguts (DNA) durch Alec Jeffreys. Damit wurde die wissenschaftliche Grundlage für die DNA-Analyse geschaffen.
- 1990
Bundesweite Einführung des genetischen Fingerabdrucks (RFLP-Technik) in die forensische Praxis. So auch im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Im selben Jahr fällt der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil: Die DNA-Analyse im Sinne des § 81 a StPO (körperliche Untersuchung) ist zur Aufklärung von Straftaten grundsätzlich zulässig.
- 1992/1993
Einführung der PCR-Methode als Weiterentwicklung des genetischen Fingerabdrucks am LKA Rheinland-Pfalz.
- 1995/1996
Verstärktes Auftreten osteuropäischer Tätergruppierungen im Bundesgebiet; auch in Rheinland-Pfalz verbunden mit einem Anstieg der Seriendelikte im Bereich der schweren Eigentumskriminalität. Bildung mehrerer Sonderkommissionen.
- 1996
Einrichtung der bundesweit ersten DNA-Datei (DNA-Spurendokumentation) im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz unter Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Durch die damit erstmals mögliche DV-gestützte Recherche von Tatortspuren mit DNA-Profilen von Beschuldigten konnten entscheidende Aufklärungserfolge bei diesen Serienstraftaten erzielt werden.
- 1997
Das Strafverfahrensänderungsgesetz DNA-Analyse tritt in Kraft. Vor dem Hintergrund verschiedener Sexualmorde an Kindern entbrennt eine Diskussion über die Notwendigkeit einer bundesweiten DNA-Datenbank. Sie hat die Einrichtung einer Bund-Länder-Projektgruppe mit maßgeblicher Beteiligung von Rheinland-Pfalz zur Folge. Bezüglich einer geplanten Bundesdatei wurde auf die Anregungen aus Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der dort gesammelten Erfahrungen zurückgegriffen.
- 1998
Beim Bundeskriminalamt (BKA) wird eine DNA-Analyse-Datei eingerichtet.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz tritt in Kraft. Es bringt eine Ausweitung des Adressatenkreises mit dem Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren mit sich. Damit wird das Anwendungsgebiet der DNA-Analyse erheblich ausgeweitet. In den Folgejahren wird die Datei stetig erweitert und umfasst zum Jahresende 2002 ca. 243.000 Datensätze, davon 211.000 Straftäter und 32.000 Spuren aus ungeklärten Straftaten.




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