DNA-Analyse: Unterschied zwischen den Versionen
→Möglichkeiten und Grenzen
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Gemeinhin wird angenommen, dass sich mittels der DNA-Analyse feststellen lässt, ob der Betreffende am Tatort anwesend war: "Damit lässt sich die körperliche Anwesenheit einer Person an einem fraglichen Ort eindeutig nachweisen" (Becker 2005: 211). | Gemeinhin wird angenommen, dass sich mittels der DNA-Analyse feststellen lässt, ob der Betreffende am Tatort anwesend war: "Damit lässt sich die körperliche Anwesenheit einer Person an einem fraglichen Ort eindeutig nachweisen" (Becker 2005: 211). | ||
Diese Ansicht verkennt die Möglichkeit | Diese Ansicht verkennt die Möglichkeit, dass es sich bei einem korrekt identifizierten DNA-Muster um eine sog. Trugspur handelt. Zum Beispiel kann der Täter den Verdacht auf eine Person "P" lenken wollen. Dann nimmt er einen Gegenstand mit einer DNA-Spur von "P" mit und deponiert ihn am Tatort (z.B. einen Zigarettenstummel; oder eine Bierflasche, aus der "P" getrunken hat) - oder er nimmt ein Kleidungsstück, z.B. einen Pullover, von "P" mit an den Tatort, schüttelt es dort aus - und schon sind zahllose DNA-Spuren von "P" am Tatort. | ||
Da eineiige Zwillinge über identische DNA-Muster verfügen, kann die DNA-Analyse nicht aufklären, ob eine Spur von Zwilling A oder B stammt. Da sie aber über nicht-identische Fingerabdrücke verfügen, könnte hier die Daktyloskopie weiterhelfen. | |||
==Quellen== | ==Quellen== |