DNA-Analyse: Unterschied zwischen den Versionen

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5. Serienvergewaltigung in Bad Kreuznach 2001/2002
5. Serienvergewaltigung in Bad Kreuznach 2001/2002
Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wurden drei brutale Vergewaltigungen verübt. Die DNA-Analyse führte bei 2 Taten zu verwertbaren Spermaspuren. Die Speicherung und Recherche dieser Muster in der DNA-Analyse-Datei ergab eine Spur-Spur-Übereinstimmung. Die darauffolgende Erfassung des DNA-Profils eines wegen Einbruchs vorbestraften Täters ergab einen Treffer mit diesen Spuren. Nach der Verhaftung legte der Täter ein Geständnis ab und wurde zwischenzeitlich verurteilt" (Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 2007).
Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wurden drei brutale Vergewaltigungen verübt. Die DNA-Analyse führte bei 2 Taten zu verwertbaren Spermaspuren. Die Speicherung und Recherche dieser Muster in der DNA-Analyse-Datei ergab eine Spur-Spur-Übereinstimmung. Die darauffolgende Erfassung des DNA-Profils eines wegen Einbruchs vorbestraften Täters ergab einen Treffer mit diesen Spuren. Nach der Verhaftung legte der Täter ein Geständnis ab und wurde zwischenzeitlich verurteilt" (Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 2007).
==Möglichkeiten und Grenzen==
Erstmals wurde die DNA-Analyse 1986 in England im Rahmen der Aufklärung von zwei Sexualmorden eingesetzt: "Zu jener Zeit war die Technologie noch wenig ausgereift und die Herstellung der Identifizierungsmuster zeitaufwändig und kostenintensiv. Erst mit der Vereinfachung des technischen Verfahrens und der Umwandlung des genetischen Fingerabdrucks in einen numerischen Kode in den 1990er Jahren konnten Datenbanken mit DNA-Identifizierungsmustern aufgebaut werden. - Die technischen Möglichkeiten sind vielversprechend, die Erfolgsbilanz der Polizei ist dementsprechend beeindruckend", schreibt Peter Becker (2005: 211).
Gemeinhin wird angenommen, dass sich mittels der DNA-Analyse feststellen lässt, ob der Betreffende am Tatort anwesend war: "Damit lässt sich die körperliche Anwesenheit einer Person an einem fraglichen Ort eindeutig nachweisen" (Becker 2005: 211).
Diese Ansicht verkennt die Möglichkeit von sog. Trugspuren, die u.U. auch absichtlich gelegt werden können, indem der Täter eine Zigarettenkippe einer Person, auf die er den Verdacht lenken möchte, mit an den Tatort bringt und dort plaziert - oder ein Glas, aus dem diese Person getrunken hat, oder ein Kleidungsstück über der Couch des Tatopfers ausschüttelt. Es gibt viele Möglichkeiten, DNA-Spuren von Personen zu "legen", auf die man den Verdacht lenken möchte. Insofern ist gerade die Vorstellung, dass sich durch DNA-Funde die körperliche Anwesenheit einer Person an einem fraglichen Ort eindeutig nachweisen ließe, ein Risiko, das zu Fehlurteilen - und Fehlverurteilungen vor Gericht - führen kann.




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