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Cybermobbing bezeichnet das absichtliche und wiederholte Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen über einen längeren Zeitraum und unter Nutzung elektronischer/moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying werden synonym verwendet.


Allgemeines

Etymologie

Der Begriff Cybermobbing besteht insgesamt aus zwei Wortteilen. Der Begriff "Mobbing" stammt etymologisch vom lateinischen Begriff „mobile vulgus“ ab und bedeutet ursprünglich „aufgewiegelte Volksmenge, wankelmütige Masse“ (Gerlach 2009: 19). Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts findet der Begriff Mobbing Anwendung und leitet sich in der heute üblichen Verwendung vom englischen Substantiv "mob" (die Meute, das Gesindel, der Pöbel, die Bande) her. Das Verb "to mob" bedeutet demnach anpöbeln, angreifen, über jemanden herfallen (Dambach 2009: 13). Eingeführt wurde das Wort Mobbing erstmals 1963 vom deutschen Verhaltensforscher Konrad Lorenz. Die Vorsilbe Cyber dient als Synonym für das Attribut virtuell. Hier wird auf ein soziales Phänomen, welches im Zusammenhang mit dem Internet- und Handygebrauch steht, hingewiesen (vgl. Fawzi 2009: 17). Im deutschsprachigen Raum werden die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying vielfach synonym verwendet. Im angelsächsischen Raum dominiert jedoch der Begriff Cyberbullying (Stephan 2010: 14). Aus dem Verb bullying lässt sich der sogenannte Bully herleiten, im deutschsprachigen Gebrauch brutaler Kerl (Gerlach 2009: 20).

Definition

Unter „Cybermobbing“, einer Erscheinungsform des klassischen Mobbings, versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen unter Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien über das Internet oder mittels Mobiltelefon.

Insgesamt müssen folgende fünf Kriterien erfüllt sein, um ein Verhalten als Cybermobbing einstufen zu können:

  1. Wiederholung: Die Angriffe auf das Opfer müssen wiederholt über einen längeren Zeitraum auftreten.
  2. Verletzende Absicht: Der Täter handelt gezielt, um dem Opfer Schaden zuzufügen.
  3. Kräfteungleichgewicht: Zwischen dem Täter und Opfer besteht ein asymetrisches Kräfteverhältnis. Es ist unerheblich, ob dieses Kräfteungleichgewicht tatsächlich besteht, da es darauf ankommt, dass das Kräfteungleichgewicht vom Opfer wahrgenommen wird.
  4. Hilflosigkeit: Das Opfer kann sich nicht wehren und fühlt sich dem Täter hilflos ausgeliefert. Auch hier ist es unerheblich, ob diese Hilflosigkeit tatsächlich besteht oder nicht, da es darauf ankommt, dass diese Hilflosigkeit vom Opfer wahrgenommen wird.
  5. Tatmittel: Eigenschaft des Internets etc. als Tatmittel muss gegeben sein.

Abgrenzung Mobbing - Cybermobbing

Dass das Cyberbullying einen eigenen Namen bekommen hat, liegt nicht nur daran, dass es erst mit den modernen elektronischen Kommunikationsmitteln aufgekommen ist. Es unterscheidet sich vom herkömmlichen Mobbing durch ein paar entscheidende Eigenheiten: Im Gegensatz zum klassischen Mobbing findet Cybermobbing auf Distanz statt, so dass der Täter häufig anonym bleibt. Es ist nicht mehr erforderlich Aber auch das Opfer ist physisch nicht anwesend, so dass der Täter selbst sein Opfer nicht sehen kann und in Folge dessen häufig dessen empathisches Verständnis für das Opfer fehlt. Dies führt widerrum dazu, dass Täter beim Cybermobbing oft weiter gehen als dass sie dies im realen Leben tun würden, da der Täter keine Rückmeldung oder Reaktion des Opfers erfährt. Zusätzlich belastend für die Opfer ist, dass sie in Unkenntnis über den Personenkreis sind, welcher die diffamierenden Inhalte gesehen hat. Die Verbreitung der Inhalte erfolgt schnell und ist zudem rund um die Uhr möglich. Sie sind zudem jederzeit zugänglich, für fast jedermann abrufbar und bleiben über lange Zeit bestehen. Die Kontrollmöglichkeiten hingegen sind nur gering und auch das Entfernen von Daten ist schwerlich (Bmfsfj 2011).

Gegenstand

Erscheinungsformen

Bei Cybermobbing handelt es sich um ein Phänomen, mit einer durchmischten Täter-, Opfer-, und Motivationsstruktur, welches jederzeit in allen gesellschaftlichen Bereichen in Erscheinung treten kann. Als am weitesten verbreitet gelten Mobbinghandlungen unter Schülern im Kindes- und Jugendalter. Häufig sind aber auch Lehrer als Opfer betroffen. Aber auch abseits der Schule kommt es gerade dort zu Mobbingfällen, wo Menschen für eine gewisse Zeit in einem sozialen Gefüge zusammentreten. Dies kann einerseits die Arbeitswelt, und hier sowohl Mitarbeiter als auch Vorgesetze betreffen oder sich gegen Firmen selbst richten. Andererseits können die Tathandlungen aber auch im Bereich der Freizeit erfolgen. Cybermobbing lässt sich somit nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränken (Stephan 2010: 17f.).

Kategorisierung

Willard unterscheidet acht verschiedene Typen des Cybermobbing (Willard 2007: 5ff.):

  1. Flaming (Beleidigung, Beschimpfung): Hierbei handelt es sich um Beleidigungen, Beschimpfungen und Pöbeleien gegenüber dem Opfer.
  2. Harassment (Belästigung): Unter diese Ausprägung wird die andauernde Zudringlichkeit, also eine Steigerung des „Flaming“ verstanden. Das Opfer wird mittels massiver Belästigungen bei dem das Opfer
  3. Denigration (Anschwärzen, Gerüchte verbreiten): Bezeichnet die Verbreitung von Gerüchten und Peinlichkeiten, wodurch die Intimsphäre und persönliche Würde des Opfers (zutiefst) verletzt wird. Durch film(bild material
  4. Impersonation (Auftreten unter falscher Identität): Bei dieser Form gibt sich der Täter als falsche Persönlichkeit aus und schädigt unter dieser falschen Identität das Opfer.
  5. Outing and Trickery (Bloßstellung und Betrügerei):
  6. Exclusion (Ausschließen): Ausschluss des Opfers als Gruppenmitglied aus der Gemeinschaft. Unmittelbare Folge ist der Verlust von Freundschaften.
  7. Cyberstalking (fortwährende Belästigung und Verfolgung): Ähnlich dem Stalking in der realen Welt wird auch hier dem Opfer nachgestellt. Unter Ausnutzung der virtuellen Möglichkeiten wird das Opfer durch den Stalker beschattet.
  8. Cyberthreats (offene Androhung von Gewalt): Das Drohen und Ankündigen von Gewalt bis hin zu Todesdrohungen (Grimm 2008: 229ff.; Stephan 2010: 18f.; Dambach 2009: 16ff.)

Charakteristik der Beteiligten

Samivalli et al. haben auf der Basis eines Fragebogens für insgesamt 88% der befragten Schüler eindeutige Rollen innerhalb eines Mobbingprozesses identifizieren können. Nach Salmivalli et al. unterscheiden insgesamt sechs Rollen. Hauptakteure stellen Täter und Opfer selbst dar. Hinzu kommen jedoch die Assistenten (Assistants) und Verstärker (Reinforcer) auf der Täterseite sowie Verteidiger (Defenders) auf Opferseite. Als neutral ist zunächst der Außenstehende (Outsider) einzustufen. http://www.studienseminar-koblenz.de/medien/wahlmodule_unterlagen/2011/291/Cybermobbing.pdf s 14 (Salmivalli, C. et al. (1996): Bullying as a group process: Participant roles and their relations to social status within the group. Aggressive Behavior, 22, 1-15)

Mögliche Motive

- Angst
- Anerkennung
- Entlastung
- Interkulturelle Konflikte
- Langeweile
- Demonstration von Macht
- Eigene Minderwertigkeitskomplexe
- Persönliche Krisen
- Stärkung des Gemeinschaftsgefühls (Weisser Ring : 2011)

Folgen

Psychosomatische Beschwerden (Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Essprobleme, Schlafstörungen, etc.). Krankheitsanfälligkeit Beschädigung von Selbstwert und Motivation. Dauerhafte Niedergeschlagenheit bis hin zu Suizidgedanken. Entwicklung von Schulangst bis hin zur Schulverweigerung; Wunsch nach Schulwechsel. Absinken der schulischen Leistungen (Nervosität, Konzentrationsstörungen...). Entwicklung eines negativen Bildes der Gesellschaft, da es nicht von den Angriffen geschützt wurde. Rückzug und Selbstisolation, Tagträumen, ausgeprägtes soziales Vermeidungsverhalten. reduzierte Leistungsfähigkeit Kompensationsverhalten in Form von Kassenclown spielen, Prahlereien. Ärger, Wut, Unsicherheit, Scham Schuld Hilfslosigkeit (Gefühle) http://www.studienseminar-koblenz.de/medien/wahlmodule_unterlagen/2011/291/Cybermobbing.pdf s11

Rechtslage

In Deutschland ist Cyber-Mobbing gesetzlich noch nicht als eigener Straftatbestand normiert. Gleichwohl können durch Cybermobbing verschiedene Straftatbestände verwirklicht werden.

Die Rechtsnormen § 185 Strafgesetzbuch (StGB) "Beleidigung", § 186 Strafgesetzbuch "Üble Nachrede" und § 187 Strafgesetzbuch "Verleumdung" zählen zu den Straftatbeständen der sogenannten Äußerungsdelikte. Bei den Äußerungsdelikten besteht die Tathandlung maßgeblich in einer Äußerung im Sinne einer kommunikativen Botschaft (wörtlich, schriftlich, bildlich, durch schlüssiges Handeln (Grimm 2008: 293ff.). Häufig greifen Cybermobbing-Handlungen aber auch in den persönlichen Lebensbereich ein, so dass Persönlichkeits- und Freiheitsrechte beeinträchtigt werden. In Betracht kommen hier die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, normiert in § 201 Strafgesetzbuch, sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, normiert in § 201a Strafgesetzbuch. Diese Vorschrift wurde am 30.07.2004 aufgrund der technischen Entwicklungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen (BGBl I, Nr. 41, S. 2012). § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) schützt unabhängig vom höchstpersönlichen Lebensbereich das Recht am eigenen Bild. Nach § 33 Kunsturhebergesetz wird eine solche Straftat ebenso wie nach § 201a StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Des weiteren kann die Freiheit einer Person aber auch durch Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch und Bedrohung nach § 241 Strafgesetzbuch beschnitten werden. Bei der sexuellen Nötigung nach § 177 Strafgesetzbuch hat die Gewaltausübung oder Gewaltandrohung einen sexuellen Hintergrund. Ferner ist der Tatbestand der Erpressung nach § 253 Strafgesetzbuch erfüllt, wenn im Gegensatz zur Nötigung eine Bereicherungsabsicht und eine Vermögensschädigung vorliegen.

Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Bedrohen eines Menschen erfüllt den Straftatbestand des Stalking gemäß § 238 Strafgesetzbuch "Nachstellung". Diese Strafvorschrift wurde erst mit dem Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22.03.2007 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. (40. Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄndG), in Kraft getreten am 31.03.2007.)

Die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und Zugänglichmachung von gewaltverherrlichenden oder gewaltverharmlosenden Darstellungen ist gemäß § 131 Strafgesetzbuch "Gewaltdarstellung" strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Vielfach ist ebenfalls der Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch erfüllt (Grimm 2008: 219).

Empirie

Interventions- und Präventionsmöglichkeiten

Literatur

  • Boyd, Danah (2014): Es ist kompliziert. Das Leben der Teenager in sozialen Netzwerken. München. ISBN 978-3-86881-555-9
  • Bradke, Martina (2014): Eine Untersuchung über mögliche Handlungsmöglichkeiten für Betroffenen und deren Umfeld. Hamburg. ISBN 978-3-8428-4266-3
  • Dambach, Karl E. (2009): Wenn Schüler im Internet mobben. Präventions- und Interventionsstrategien gegen Cyber-Bullying. München. ISBN 978-3-497-02209-0
  • Gerlach, Nicole Marjo (2009): Mobbing -Ein Praxis- und Methodenhandbuch-. Schwerte. ISBN 978-3-00-027273-8
  • Grimm, Petra; Rhein, Stefanie; Clausen-Muradian, Elisabeth (2008): Gewalt im Web 2.0. Der Umgang Jugendlicher mit gewalttätigen Inhalten und Cyber-Mobbing sowie die rechtliche Einordnung der Problematik. Berlin. ISBN 978-3891584941
  • Huber, Edith (2012): Cyberstalking und Cybercrime. Kriminalsoziologische Untersuchung zum Cyberstalking-Verhalten der Österreicher. Wien. ISBN 978- 3-658-00345-6
  • Katzer, C., Fetchenhauer, D. & Belschak, F. (2009): Cyberbullying in Internet-Chatrooms – Wer sind die Täter? Ein Vergleich von Bullying in Internet-Chatrooms mit Bullying in der Schule aus der Täterperspektive. In: Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 41, 33-44.
  • Kholodej, Christa (2005): Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und seine Bewältigung. Mit zahlreichen Fallbeispielen. Wien.
  • Porsch, Torsten; Pieschl, Stephanie (Hrsg.) (2014): Neue Medien und deren Schatten. Mediennutzung, Medienwirkung und Medienkompetenz. Göttingen. ISBN 978-3-8017-2479-5
  • Mishna, Faye (2012): Bullying. A Guide to Research, Intervention and Prevention. Oxford. ISBN 978-0-19-979540-6
  • Riebel, Julia (2008): Spotten, Schimpfen, Schlagen... Gewalt unter Schülern – Bullying und Cyberbullying. Landau. ISBN 978-3-937333-79-3
  • Schmiedt, Jan-Hinrik; Paus-Hasebrink, Ingrid; Hasebrink, Uwe (2009): Heranwachsen mit dem Social Weg. Zur Rolle von Web 2.0-Angeboten im Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Düsseldorf. ISBN 978-3-89158-509-2
  • Stephan, René (2010): Cyber-Bullying in sozialen Netzwerken. Maßnahmen gegen Internet-Mobbing am Beispiel von schülerVZ. Boizenburch. ISBN 978-3-940317-64-3
  • Willard, Nancy E. (2007): Cyberbullying and Cyberthreats. Champaign, Illinois. (Research Press)
  • Wickenhäuser, Robertz (2010): Orte der Wirklichkeit. Über Gefahren in medialen Lebenswelten Jugendlicher. Heidelberg. ISBN 978-3-642-02511-2

Weblinks