Cybermobbing

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Cybermobbing bezeichnet das absichtliche und wiederholte Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen über einen längeren Zeitraum und unter Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying werden synonym verwendet.

Allgemeines

Etymologie

Der Begriff Cybermobbing besteht insgesamt aus zwei Wortteilen. Der Begriff "Mobbing" stammt etymologisch vom lateinischen Begriff "mobile vulgus" ab und bedeutet ursprünglich „aufgewiegelte Volksmenge, wankelmütige Masse“ (Gerlach 2009: 19). Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts findet der Begriff Mobbing Anwendung und leitet sich in der heute üblichen Verwendung vom englischen Substantiv "mob" (die Meute, das Gesindel, der Pöbel, die Bande) her. Das Verb "to mob" bedeutet demnach anpöbeln, angreifen, über jemanden herfallen (Dambach 2009: 13). Eingeführt wurde das Wort Mobbing erstmals 1963 vom deutschen Verhaltensforscher Konrad Lorenz. Die Vorsilbe "Cyber" dient als Synonym für das Attribut virtuell. Hier wird auf ein soziales Phänomen, welches im Zusammenhang mit dem Internet- und Handygebrauch steht, hingewiesen (Fawzi 2009: 17). Im deutschsprachigen Raum werden die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying vielfach synonym verwendet. Im angelsächsischen Raum dominiert jedoch der Begriff Cyberbullying (Stephan 2010: 14). Aus dem Verb "Bullying" lässt sich der sogenannte "Bully" herleiten, im deutschen Sprachgebrauch "brutaler Kerl" (Gerlach 2009: 20).

Definition

Unter „Cybermobbing“, einer Erscheinungsform des klassischen Mobbings, versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen unter Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien über das Internet oder mittels Mobiltelefon.

Insgesamt müssen folgende fünf Kriterien erfüllt sein, um ein Verhalten als Cybermobbing einstufen zu können:

  1. Wiederholung: Die Angriffe auf das Opfer müssen wiederholt über einen längeren Zeitraum auftreten.
  2. Schädigungsabsicht: Der Täter handelt gezielt, um dem Opfer Schaden zuzufügen.
  3. Kräfteungleichgewicht: Zwischen dem Täter und Opfer besteht ein asymetrisches Kräfteverhältnis. Es ist unerheblich, ob dieses Kräfteungleichgewicht tatsächlich besteht, da es darauf ankommt, dass das Kräfteungleichgewicht vom Opfer wahrgenommen wird.
  4. Hilflosigkeit: Das Opfer kann sich nicht wehren und fühlt sich dem Täter hilflos ausgeliefert. Auch hier ist es unerheblich, ob diese Hilflosigkeit tatsächlich besteht oder nicht, da es darauf ankommt, dass diese Hilflosigkeit vom Opfer wahrgenommen wird.
  5. Tatmittel: Eigenschaft des Internets etc. als Tatmittel muss gegeben sein (Porsch 2014:133 ff.).

Abgrenzung Mobbing - Cybermobbing

Ein Internetanschluss und das Mobiltelefon sind zu selbstverständlichen Kommunikationsmedien geworden mit welchen Freundschaften und Beziehungen gepflegt und gelebt werden. Austausch, Diskussion und die Selbstdarstellung sind von großer Bedeutung. Aber die Kommunikationsmedien bergen auch Risiken, so dass auch hier Straftatbestände durch Mobbing erfüllt werden.

Im Gegensatz zum klassischen Mobbing findet Cybermobbing auf Distanz statt, so dass der Täter häufig anonym bleibt. Es ist nicht mehr erforderlich Aber auch das Opfer ist physisch nicht anwesend, so dass der Täter selbst sein Opfer nicht sehen kann und in Folge dessen häufig dessen empathisches Verständnis für das Opfer fehlt. Dies führt widerrum dazu, dass Täter beim Cybermobbing oft weiter gehen als dass sie dies im realen Leben tun würden, da der Täter keine Rückmeldung oder Reaktion des Opfers erfährt. Zusätzlich belastend für die Opfer ist, dass sie in Unkenntnis über den Personenkreis sind, welcher die diffamierenden Inhalte gesehen hat. Die Verbreitung der Inhalte erfolgt schnell und ist zudem rund um die Uhr möglich. Sie sind zudem jederzeit zugänglich, für fast jedermann abrufbar und bleiben über lange Zeit bestehen. Die Kontrollmöglichkeiten hingegen sind nur gering und auch das Entfernen von Daten ist schwerlich (Bmfsfj 2011).

Gegenstand

Erscheinungsformen

Bei Cybermobbing handelt es sich um ein Phänomen, mit einer durchmischten Täter-, Opfer-, und Motivationsstruktur, welches jederzeit in allen gesellschaftlichen Bereichen in Erscheinung treten kann. Als am weitesten verbreitet gelten Mobbinghandlungen unter Schülern im Kindes- und Jugendalter. Häufig sind aber auch Lehrer als Opfer betroffen. Aber auch abseits der Schule kommt es gerade dort zu Mobbingfällen, wo Menschen für eine gewisse Zeit in einem sozialen Gefüge zusammentreten. Dies kann einerseits die Arbeitswelt, und hier sowohl Mitarbeiter als auch Vorgesetze betreffen oder sich gegen Firmen selbst richten. Andererseits können die Tathandlungen aber auch im Bereich der Freizeit erfolgen. Cybermobbing lässt sich somit nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränken (Stephan 2010: 17 f.).

Kategorisierung

Willard unterscheidet acht verschiedene Typen des Cybermobbing (Willard 2007: 5 ff.):

  1. Flaming (Beleidigung, Beschimpfung): Hierbei handelt es sich um Beleidigungen, Beschimpfungen und Pöbeleien gegenüber dem Opfer.
  2. Harassment (Belästigung): Unter diese Ausprägung wird die andauernde Zudringlichkeit, also eine Steigerung des „Flaming“ verstanden. Das Opfer wird mittels massiver Belästigungen bei dem das Opfer
  3. Denigration (Anschwärzen, Gerüchte verbreiten): Bezeichnet die Verbreitung von Gerüchten und Peinlichkeiten, wodurch die Intimsphäre und persönliche Würde des Opfers (zutiefst) verletzt wird.
  4. Impersonation (Auftreten unter falscher Identität): Bei dieser Form gibt sich der Täter als falsche Persönlichkeit aus und schädigt unter dieser falschen Identität das Opfer.
  5. Outing and Trickery (Bloßstellung und Betrügerei): Es wird vorgegeben vermeintlich privat zu kommunizieren oder intime Details verbreitet.
  6. Exclusion (Ausschließen): Ausschluss des Opfers als Gruppenmitglied aus der Gemeinschaft. Unmittelbare Folge ist der Verlust von Freundschaften.
  7. Cyberstalking (fortwährende Belästigung und Verfolgung): Ähnlich dem Stalking in der realen Welt wird auch hier dem Opfer nachgestellt. Unter Ausnutzung der virtuellen Möglichkeiten wird das Opfer durch den Stalker beschattet.
  8. Cyberthreats (offene Androhung von Gewalt): Das Drohen und Ankündigen von Gewalt bis hin zu Todesdrohungen (Grimm 2008: 229 ff.; Stephan 2010: 18 f.; Dambach 2009: 16 ff.).

Charakteristik der Beteiligten

Samivalli et al. haben auf der Basis eines Fragebogens für insgesamt 88% der befragten Schüler eindeutige Rollen innerhalb eines Mobbingprozesses identifizieren können. Salmivalli et al. unterscheiden insgesamt sechs Rollen. Die Hauptakteure stellen Täter und Opfer selbst dar. Hinzu kommen jedoch die Assistenten (Assistants) und Verstärker (Reinforcer) auf der Täterseite sowie Verteidiger (Defenders) auf Opferseite. Als neutral ist zunächst der Außenstehende (Outsider) einzustufen (Salmivalli et al. 1996: 1 ff.).

Scheithauer, Hayer und Petermann haben sowohl dem Täter als auch dem Opfer bestimmte Charaktereigenschaften zugeordnet, wobei es das typische Opfer beziehungsweise den typischen Täter nicht gibt. Diese sind in Bezug auf den Täter als einhergehende Bedingungen von Mobbingattacken zu verstehen. So ist das Sozialverhalten des Tätertyps häufig gestört, was in einigen Fällen Beziehungsprobleme oder die Ablehnung durch Gleichaltrige zur Folge hat. Oft gehen die Probleme einher mit aggressivem-dissozialen Verhalten welches nicht selten in delinquentem Verhalten endet. Psychische Probleme des Täters, wie Depressionen bis hin zu Suizidgedanken und -versuche, können ebenfalls Auslöser für Tathandlungen sein.

Auch Opfer haben häufig ein negatives Selbstwertgefühl. In vielen Situationen bringen sie bereits durch ihre Körpersprache zum Ausdruck, dass sie sich unsicher und wertlos fühlen. Dies macht bei Außenstehenden den Eindruck, dass bei einem Angriff mit geringer Gegenwehr zu rechnen ist. Durch passives Verhalten werden Angriffe erduldet anstatt Strategien zu entwickeln, auf diese Tathandlungen zu reagieren. Das Geschlecht stellt eine eher unabhängige Variable dar (Scheithauer et al. 2003:69).

Mögliche Motive

- Angst
- Anerkennung
- Entlastung
- Interkulturelle Konflikte
- Langeweile
- Demonstration von Macht
- Eigene Minderwertigkeitskomplexe
- Persönliche Krisen
- Stärkung des Gemeinschaftsgefühls (Weisser Ring : 2011)

Folgen

Die Auswirkungen auf Cybermobbing-Opfer sind vielseitig. Dabei ruft Cybermobbing ähnliche Symptome wie andere psychische Belastungen hervor. Viele Opfer sind krankheitsanfällig und leiden unter psychosomatischen Beschwerden wie Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Essproblemen oder auch Schlafstörungen.

Bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen kommt die Entwicklung von Schulangst bis hin zur Schulverweigerung hinzu, so dass häufig auch der Wunsch nach einem Schulwechsel besteht. Zusätzlich nehmen die schulischen Leistungen ab, unter anderem bedingt durch Nervosität und Konzentrationsstörungen.

Selbstwert und Motivation des Opfers werden beschädigt. Dies hat Rückzug und Selbstisolation sowie ein ausgeprägtes soziales Vermeidungsverhalten zur Folge.

Gefühle wie Ärger, Wut, Unsicherheit, Scham, Schuld und Hilflosigkeit prägen den Alltag eines Cybermobbingopfers. Cybermobbing kann zu dauerhafter Niedergeschlagenheit sowie der Entwicklung eines negativen Bildes der Gesellschaft führen. Es sind extreme Fälle bekannt in denen Cybermobbing zu Suizidgedanken oder dem Suizid selbst führte (Polizeiberatung 2014).

Rechtslage

In Deutschland ist Cyber-Mobbing gesetzlich noch nicht als eigener Straftatbestand normiert. Gleichwohl können durch Cybermobbing verschiedene Straftatbestände verwirklicht werden.

Die Rechtsnormen § 185 Strafgesetzbuch (StGB) "Beleidigung", § 186 Strafgesetzbuch "Üble Nachrede" und § 187 Strafgesetzbuch "Verleumdung" zählen zu den Straftatbeständen der sogenannten Äußerungsdelikte. Bei den Äußerungsdelikten besteht die Tathandlung maßgeblich in einer Äußerung im Sinne einer kommunikativen Botschaft (wörtlich, schriftlich, bildlich, durch schlüssiges Handeln (Grimm 2008: 293 ff.). Häufig greifen Cybermobbing-Handlungen aber auch in den persönlichen Lebensbereich ein, so dass Persönlichkeits- und Freiheitsrechte beeinträchtigt werden. In Betracht kommen hier die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, normiert in § 201 Strafgesetzbuch, sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, normiert in § 201a Strafgesetzbuch. Diese Vorschrift wurde am 30.07.2004 aufgrund der technischen Entwicklungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen (BGBl I, Nr. 41, S. 2012). § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) schützt unabhängig vom höchstpersönlichen Lebensbereich das Recht am eigenen Bild. Nach § 33 Kunsturhebergesetz wird eine solche Straftat ebenso wie nach § 201a StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Des weiteren kann die Freiheit einer Person aber auch durch Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch und Bedrohung nach § 241 Strafgesetzbuch beschnitten werden. Bei der sexuellen Nötigung nach § 177 Strafgesetzbuch hat die Gewaltausübung oder Gewaltandrohung einen sexuellen Hintergrund. Ferner ist der Tatbestand der Erpressung nach § 253 Strafgesetzbuch erfüllt, wenn im Gegensatz zur Nötigung eine Bereicherungsabsicht und eine Vermögensschädigung vorliegen.

Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Bedrohen eines Menschen erfüllt den Straftatbestand des Stalking gemäß § 238 Strafgesetzbuch "Nachstellung". Diese Strafvorschrift wurde erst mit dem Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22.03.2007 in das Strafgesetzbuch aufgenommen (40. Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄndG), in Kraft getreten am 31.03.2007.).

Die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und Zugänglichmachung von gewaltverherrlichenden oder gewaltverharmlosenden Darstellungen ist gemäß § 131 Strafgesetzbuch "Gewaltdarstellung" strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Vielfach ist ebenfalls der Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch erfüllt (Grimm 2008: 219).

Empirie

Die wissenschaftliche Erforschung des Phänomens Cybermobbing steht in Deutschland noch am Anfang. Ein Vergleich der vorhandenen Forschungsergebnisse ist aufgrund verschiedener Definitionen des Begriffs schwierig und gesicherte Ergebnisse liegen noch nicht umfassend vor.

Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die erste Befragung zum Thema Cybermobbing unter der Leitung von Catarina Katzer durchgeführt. Insgesamt wurden 1700 Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen im Alter zwischen zehn 10- und 19 Jahren befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass 5 Prozent der Befragten mehrmals im Monat bis täglich Opfer von massiven Bedrohungen und Erpressungen geworden sind; 25 Prozent hingegen wurden Opfer von Verleumdungen und der Verbreitung von Lügen und Gerüchten (Katzer 2014: 68).

Im Rahmen der JIM-Studie (Jugend, Information, (Multi-) Media) des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest im Jahr 2014 wird seit 1998 der Umgang von 12- bis 19-Jährigen mit Medien und Information repräsentativ abgebildet. Seit einigen Jahren wird hierbei auch das Cybermobbing aufgegriffen. Insgesamt nutzen im Jahr 2014 81 Prozent der 12-bis 19-Jährigen das Internet täglich, weitere 13 Prozent mehrmals pro Woche. Geschlechtsspezifische Unterschiede gibt es dabei kaum. 17 Prozent der Jugendlichen, die das Internet nutzen, berichten, dass über ihre Person schon einmal Falsches oder Beleidigendes im Internet verbreitet wurde. Dies betrifft Mädchen und Jungen gleichermaßen; bezüglich der Altersgruppen sind die 16-bis 17-Jährigen mit 22 Prozent besonders stark betroffen (Mpfs 2014: 40).

Das Bündnis gegen Cybermobbing hat die umfassende Studie "Cyberlife - Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr" durchgeführt. Insgesamt wurden von November 2012 bis Februar 2013 über 10.000 Eltern, Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen befragt. Laut der Studie waren mehr als ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler bereits Opfer von Cybermobbing. Besonders betroffen sind dabei die 14- bis 16-Jährigen (Bündnis gegen Cybermobbing 2014: 93 ff.).

Es liegen weitere Studien des Zentrums für empirische Bildungsforschung (ZEPF) aus dem Jahr 2007, der freien Universität Berlin aus dem Jahr 2007, der Universität Kiel aus dem Jahr 2008 sowie der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster aus dem Jahr 2009 vor.

Langzeitstudien, die Aufschluss über die Folgen von Cybermobbing geben können gibt es in Deutschland noch nicht.

Präventions- und Interventionsmöglichkeiten

Bundesweit gibt es noch keine einheitlichen und verpflichtenden Präventions- und Interventionsansätze. Um jedoch rechtzeitig auf die Risiken und Gefahren von Cybermobbing hinweisen zu können, ist die Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Institutionen erforderlich. Zahlreiche Institutionen und Projekte leisten bereits Aufklärungsarbeit und versuchen die Gesellschaft zum Thema Cybermobbing zu sensibilisieren. Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz "klicksafe.de" (www.klicksafe.de), das Bündnis gegen Cybermobbing (www.bündnis-gegen-cybermobbing.de), das Schulprojekt "Medienhelden" (www.haw-hamburg.de), das Gewaltpräventionsprogramm "Faustlos" (www.faustlos.de) sowie zahlreiche Projekte der polizeilichen Kriminalprävention der Länder.

Die beste Prävention ist der verantwortungsbewusste Umgang mit den unterschiedlichen elektronischen Kommunikationsmedien. Um diesen Umgang zu schulen sollten Eltern und Lehrer mit den Schülerinnen und Schülern in den Klassen über die Chancen und Risiken im Internet sprechen und dabei die medialen Erfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Schule und Unterricht einbeziehen. Hilfreich kann das Bestimmen einer Schülervertretung oder eines Klassenrats sein, durch welche die Schülerinne und Schüler im Bedarfsfall beraten und unterstützt werden. Zusätzlich kann ein Regelkatalog für den Umgang miteinander aufgestellt werden, durch den der respektvolle und wertschätzende kommunikative Umgang innerhalb der Klasse gefördert wird. Im Klassenverband sollte zudem über mögliche Konfliktlösungsstrategien gesprochen werden (Porsch 2014: 150 ff.).

Kommt es jedoch zu Cybermobbingtathandlungen sollten sich das Opfer einer Vertrauensperson seiner Wahl anvertrauen. Dies kann ein Elternteil, ein Lehrer, ein Schulsozialarbeiter aber auch ein Mitschüler sein. Gemeinsam sollten die bekannt gewordenen Tathandlungen des Cybermobbing dokumentiert werden. Zudem sollte unverzüglich die Schulleitung informiert werden, so dass gegebenenfalls Gespräche mit den entsprechenden Lehrkräften erfolgen können und Sozialpädagogen und schulische Beratungseinrichtungen eingeschaltet werden können. Zusätzlich können weitere Beratungs- und Anlaufstellen oder auch die Polizei aufgesucht werden. In schweren Fällen sollte eine Strafanzeige erstattet werden (Winckenhäuser 2010: 77 f.).

Literatur

  • Boyd, Danah (2014): Es ist kompliziert. Das Leben der Teenager in sozialen Netzwerken. München. ISBN 978-3-86881-555-9
  • Bradke, Martina (2014): Eine Untersuchung über mögliche Handlungsmöglichkeiten für Betroffenen und deren Umfeld. Hamburg. ISBN 978-3-8428-4266-3
  • Dambach, Karl (2009): Wenn Schüler im Internet mobben. Präventions- und Interventionsstrategien gegen Cyber-Bullying. München. ISBN 978-3-497-02209-0
  • Gerlach, Nicole Marjo (2009): Mobbing -Ein Praxis- und Methodenhandbuch-. Schwerte. ISBN 978-3-00-027273-8
  • Grimm, Petra; Rhein, Stefanie; Clausen-Muradian, Elisabeth (2008): Gewalt im Web 2.0. Der Umgang Jugendlicher mit gewalttätigen Inhalten und Cyber-Mobbing sowie die rechtliche Einordnung der Problematik. Berlin. ISBN 978-3891584941
  • Huber, Edith (2012): Cyberstalking und Cybercrime. Kriminalsoziologische Untersuchung zum Cyberstalking-Verhalten der Österreicher. Wien. ISBN 978- 3-658-00345-6
  • Katzer, Catarina; Fetchenhauer, Detlef; Belschak, Frank (2009): Cyberbullying in Internet-Chatrooms – Wer sind die Täter? Ein Vergleich von Bullying in Internet-Chatrooms mit Bullying in der Schule aus der Täterperspektive. In: Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 41, 33-44.
  • Katzer, Catarina (2014): Cybermobbing - Wenn das Internet zu Waffe wird. Berlin. ISBN 978-3-642-37671-9
  • Kholodej, Christa (2005): Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und seine Bewältigung. Mit zahlreichen Fallbeispielen. Wien.
  • Mishna, Faye (2012): Bullying. A Guide to Research, Intervention and Prevention. Oxford. ISBN 978-0-19-979540-6
  • Porsch, Torsten; Pieschl, Stephanie (Hrsg.) (2014): Neue Medien und deren Schatten. Mediennutzung, Medienwirkung und Medienkompetenz. Göttingen. ISBN 978-3-8017-2479-5
  • Riebel, Julia (2008): Spotten, Schimpfen, Schlagen... Gewalt unter Schülern – Bullying und Cyberbullying. Landau. ISBN 978-3-937333-79-3
  • Salmivalli, Christina; Lagerspetz, Kirsti; Björkqvist, Kaj; Östermann, Karin; Kaukiainen, Ari (1996): Bullying as a group process: Participant roles and their relations to social status within the group.
  • Scheithauer, Herbert; Hayer, Tobias; Petermann, Franz (2003): Bullying unter Schülern: Erscheinungsformen, Risikobedingungen und Interventionskonzepte. Göttingen.
  • Schmiedt, Jan-Hinrik; Paus-Hasebrink, Ingrid; Hasebrink, Uwe (2009): Heranwachsen mit dem Social Weg. Zur Rolle von Web 2.0-Angeboten im Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Düsseldorf. ISBN 978-3-89158-509-2
  • Stephan, René (2010): Cyber-Bullying in sozialen Netzwerken. Maßnahmen gegen Internet-Mobbing am Beispiel von schülerVZ. Boizenburch. ISBN 978-3-940317-64-3
  • Wickenhäuser, Robertz (2010): Orte der Wirklichkeit. Über Gefahren in medialen Lebenswelten Jugendlicher. Heidelberg. ISBN 978-3-642-02511-2
  • Willard, Nancy E. (2007): Cyberbullying and Cyberthreats. Champaign, Illinois. (Research Press)

Weblinks